(Hierzu die bis , , , bis , , bis , bis .)
Als Fenster bezeichnet man heute sowohl die Öffnungen in den Außenwänden der Gebäude, die den Räumen Licht zuführen sollen, als auch die verglasten Holz- oder Eisenrahmen, die in jene Öffnungen eingesetzt werden. Die Fensterrahmen liegen bei den Fenstern unserer modernen Profanbauten hinter dem Fensteranschlag . Darunter versteht man den Absatz der inneren Fensternische gegenüber der lichten Öffnung. Dieser Absatz erhält eine Breite von mindestens 6 bis 8 cm. Sollen innere Doppelfenster oder Klappläden angebracht werden, erhöht sich die Anschlagbreite auf 12 bis 15 cm. Eine gleiche Breite gibt man zweckmäßigerweise dem oberen Anschlag, um dort Rouleaustangen anbringen zu können, ohne dass diese beim Öffnen der oberen Fensterflügel stören. Werden Rollläden eingebaut, erhöht sich die Breite des oberen Anschlags je nach Fensterhöhe auf 25 bis 45 cm.
Unten ruht der Fensterrahmen (Futterrahmen) auf der Fenstersohlbank, die einen nach außen geneigten Wasserschlag erhält, um das Eindringen von Regenwasser nach innen zu verhindern. Die Brüstungsmauer erhält bei dünnen Wänden dieselbe Stärke wie diese; meist wird ihre Dicke auf nur 25 bis 40 cm bemessen, um einen bequemen Blick auf das Gelände unmittelbar vor dem Gebäude zu ermöglichen, ohne dass sich die im Innereren befindlichen Personen über die Brüstungsmauer hinwegbeugen müssen. Sie erhält zweckmäßigerweise eine innere Verkleidung durch eine Holztäfelung, die um einige Zentimeter nach innen vor die Wand gerückt wird, sodass sich eine isolierende Luftschicht zwischen Brüstung und Vertäfelung bildet.


























































