Gegenüber den Hintermauerungssteinen, für die durch Vereinbarung zwischen Architekten und Ziegeleitechnikern die Normalgröße von $250\text{ mm}$ Länge, $120\text{ mm}$ Breite und $65\text{ mm}$ Höhe festgesetzt worden ist, sollen die 4/4-Verblendsteine die Maße von $252 \times 122 \times 69\text{ mm}$ aufweisen. Abweichungen von bis zu $1\text{ mm}$ nach oben oder unten sind zulässig.
Die Verblendung mit $\frac{4}{4}$-Steinen wäre am natürlichsten und bequemsten, da man dann auf der Baustelle, abgesehen von Profilsteinen, nur eine einzige Steinsorte bräuchte. Da jedoch der Versand solcher Steine über größere Entfernungen erhebliche Kosten verursacht und dafür auch verhältnismäßig viel Material erforderlich ist, gingen die größeren Ziegeleien schon bald dazu über, zur Flächenverblendung $\frac{1}{4}$- und 1/2-Lochsteine herzustellen – also möglichst leichte Steine für den Transport in entferntere Gegenden.
Die gebräuchlichsten Verblendsteine sind:
Der für die Verblendung mit $\frac{4}{4}$-Steinen gebräuchlichste und beste Verband ist der Kreuzverband , während bei der Verwendung von Riemchen und Köpfen nur der Kopfverband infrage kommt. Bei der Verblendung mit Riemchen und Köpfen kann man diese entweder in den eigentlichen Mauerkörper einbinden lassen oder man verstärkt Letzteren um die Riemchenstärke, setzt die Verblendung also vor die Mauerfläche. Der erstgenannten Methode wird man bei stärkeren Mauern, der zweitgenannten bei verhältnismäßig schwachen Mauern den Vorzug geben müssen. In sind einige Beispiele für die Verblendung 1 Stein starker und $1\frac{1}{2}$ Stein starker Mauern dargestellt.
Als Fugenstärke rechnet man beim Verblendbau meist mit $8\text{ mm}$, also einem Kopf + Fuge $= 130\text{ mm}$ und einer Schicht + Fuge $= 77\text{ mm}$ oder, der Einfachheit halber, auf jeden Meter Höhe 13 Schichten. Damit die Stoßfugen gleicher Schichten genau lotrecht übereinanderliegen, ist es erforderlich, alle Längenmaße exakt nach Kopflängen festzulegen. Man kann sich hierfür der drei Formeln $x \cdot 13 - 1$, $x \cdot 13$ und $x \cdot 13 + 1$ bedienen, je nachdem, ob man das Längenmaß zwischen zwei ausspringenden Ecken, zwischen einer ausspringenden und einer einspringenden Ecke oder schließlich zwischen zwei einspringenden Ecken ermitteln will. Aus ist die Anwendung dieser Formeln auf die verschiedenen vorkommenden Fälle leicht ersichtlich. Hierbei bedeutet $x$ die jeweilige Kopfzahl, während die Zahl 13 das Kopfmaß + Fuge in Zentimetern ausgedrückt darstellt.
Auch wenn sich mit Steinen einfachen, rechteckigen Formats bereits reichere Fassaden gestalten lassen, so treten doch besonders bei Gesimsen Schwierigkeiten auf – vor allem dort, wo diese bei freistehenden Gebäuden um die Ecken herumgeführt werden sollen. Die Lösungen, zu denen man hier gezwungen ist, wirken meist gesucht und gequält. Vom Architektenverein zu Berlin und dem Deutschen Verein für die Fabrikation von Ziegeln, Tonwaren, Kalk und Zement wurde aus diesem Grund eine Reihe sogenannter Normalformsteine festgelegt, die von jeder größeren Ziegelei auf Lager gehalten oder zumindest auf Bestellung angefertigt werden. Neben diesen Normalformsteinen wird von leistungsfähigen Ziegeleien natürlich jede beliebige andere Form nach Wunsch und Zeichnung des Bestellers hergestellt; einige Werke führen sogar eine größere Zahl solcher außernormalen Formsteine standardmäßig auf Lager.
Der wichtigste Platz unter den Formsteine gebührt den Schrägsteinen und den Wassernasensteinen für waagerechte, abdeckende Gliederungen. Zu stützenden Gliedern unter ausladenden Gesimsen sind die Kehlen und die Stäbe (Viertelstäbe, Wulste) zu verwenden. Die gebräuchlichsten Formsteine für senkrechte und bogenförmige Gliederungen (Fenster- und Türeinfassungen, Pfeiler- und Gebäudeecken) sind die Fasensteine , die Hohlkehlsteine und die Rundstabsteine.
In den , , und sind sowohl die Normalformsteine als auch eine Anzahl außernormaler Formsteine dargestellt. Die Nummernbezeichnung der Normalformsteine entspricht derjenigen der Siegersdorfer Werke in Schlesien.
Die Verblendsteine (vgl. ) erhalten, wenn sie als Riemchen , Kopfsteine, Rollschichtsteine oder ganze Steine verwendet werden, waagerecht und parallel zur Sichtfläche verlaufende Hohlräume. Und zwar im ersten Fall einen, im zweiten zwei, im dritten sechs und im vierten Fall – je nachdem, ob die Steine als Läufer oder als Binder dienen – zwei beziehungsweise fünf Hohlräume.
Bei den Ecksteinen sind diese Hohlräume zwar ebenfalls parallel zur Sichtfläche, aber in senkrechter Richtung angeordnet; sie haben hier also die Steindicke als Höhe. Ihre Zahl beträgt beim $1/4$-Eckstein zwei, beim $1/2$-Eckstein vier, beim $3/4$-Eckstein zehn und beim $4/4$-Eckstein zwölf.
Diese Hohlräume sind notwendig, um ein gutes Durchbrennen der Steine zu ermöglichen und ein Verziehen oder Krümmen der Flächen zu verhindern. Zudem wird dadurch auch das Gewicht der Steine deutlich verringert, was die Transportkosten nicht unerheblich senkt.






