Ein Gewölbe entsteht durch das Zusammenfügung einzelner Steine, die sich an ihren Seitenflächen gegenseitig abstützen. In ihrer Gesamtheit lehnen sie sich so gegen andere Bauteile (Widerlager- oder Stützmauern, Gurtbögen, Rippenbögen), dass sie den Raum dazwischen freitragend überdecken. Meist besitzen sie die Fähigkeit, neben ihrem Eigengewicht auch zusätzliche Lasten (Füllmaterial, Fußboden- und Stützlasten) sicher zu tragen.
Die Bezeichnungen der einzelnen Teile eines Gewölbes stimmen mit denen der Bögen überein (vgl. S. 47 und 48). Zusätzlich ist zu erwähnen, dass Begrenzungswände eines gewölbten Raumes, die keine Widerlager bilden, als Schild- oder Stirnmauern bezeichnet werden.
Im Hochbau werden Natursteine fast nur für Rippen und Gurtbögen von Kreuz- und Sterngewölben und nur äußerst selten für komplette Gewölbe verwendet. Sie erfordern wegen ihres hohen Gewichts sehr starke Widerlagerwände. Zudem verursachen das teure Material und die zeitaufwendige Bearbeitung der einzelnen Wölbsteine erhebliche Kosten. Häufiger werden Werksteine für die Gewölbeansätze (Anfänger) genutzt, wenn das Mauern mit kleinformatigen künstlichen Steinen an dieser Stelle Schwierigkeiten bereitet. Aus diesen Gründen beschränken sich die folgenden Betrachtungen ausschließlich auf Gewölbe aus künstlichen Steinen, insbesondere aus Ziegeln.
Für Gewölbe aus künstlichen Steinen wählt man möglichst leichtes Material wie Lochsteine, poröse Steine und Schwemmsteine, für unbelastete Gewölbe mitunter auch Korksteine.
Nach ihrer Form unterscheidet man folgende Gewölbearten:
- a) Tonnengewölbe ;
- b) Kappengewölbe oder preußische Kappen;