c) Zwei Mauern kreuzen sich im rechten Winkel.
Sind beide Wände um eine gerade Anzahl halber Steine stark, binden die Läuferschichten (vgl. und ) durch.
Entspricht die Stärke der einen Mauer einer geraden, die der anderen einer ungeraden Anzahl an Steinbreiten, muss die durchgehende Schicht der erstgenannten Wand eine Läuferschicht sein (vgl. ).
Haben beide Mauern eine ungerade Anzahl an Steinbreiten zur Stärke, ist es gleichgültig, welche dieser Wände wechselseitig durchbindet (vgl. und ).
d) Zwei Mauern bilden eine spitz- oder stumpfwinklige Ecke.
In diesen Fällen ist ein normaler Verband nicht anwendbar, und die genannten Regeln lassen sich nicht mehr durchgehend einhalten. Hierbei ist auf Folgendes zu achten:
- Die äußere Läuferreihe einer Läuferschicht ist stets bis zur Ecke durchzuführen. Der Eckläufer muss entsprechend dem spitzen oder stumpfen Winkel der Ecke passend zugehauen werden.
- An der ausspringenden Mauerecke dürfen keine Fugen entstehen.
- Die Stoßfugen sind rechtwinklig zur Mauerflucht anzuordnen.
- Es sind so viele ganze Steine wie möglich zu verwenden.
Die bis zeigen eine Reihe von Beispielen. Aus ihnen ist ersichtlich, dass sich der Verband ändert, sobald der Winkel zwischen den Mauerfluchten kleiner oder größer wird.
e) Eine Innenmauer bindet im schiefen Winkel in eine Außenmauer ein ().
Dabei ist darauf zu achten, dass der Verband auf der Sichtfläche der Außenmauer nicht gestört wird, sich also Läufer und Binder in den Schichten regelmäßig abwechseln.
f) Zwei Mauern kreuzen sich im schiefen Winkel ().
Hierbei sind die unter c genannten Regeln unverändert anzuwenden.
g) Mehrere Mauern treffen in schiefen Winkeln aufeinander.
Es ist unerheblich, welche der Mauern einbindet. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass möglichst viele ganze Steine vermauert und kleinere Bruchstücke besonders an den Sichtflächen vermieden werden. Die Abbildungen bis zeigen, dass der gewählte Verband auch hier von den Winkeln abhängt, die die Mauerfluchten miteinander bilden.






















