Die unteren Durchdringungslinien der Stichkappen mit dem Hauptgewölbe sind im Grundriss als gerade Linien angenommen. Dadurch ist die Wölblinie der Stichkappen von der Wölblinie des Hauptgewölbes abhängig. Man ermittelt sie einfach, indem man waagerechte Erzeugende beispielsweise in den Höhenlagen 1, 2, 3 und 4 annimmt, die auf gleicher Höhe in der Durchdringungslinie zusammentreffen müssen. Durch das Übertragen der Höhenlote $ab$, $cd$, $ef$, $gh$ nach $\text{a}_1 \text{b}_1$, $\text{c}_1 \text{d}_1$, $\text{e}_1 \text{f}_1$, $\text{g}_1 \text{h}_1$ und das Verbinden der Endpunkte $\text{b}_1$, $\text{d}_1$, $\text{f}_1$ und $\text{h}_1$ mit einer stetig gekrümmten Linie wird die Wölblinie bestimmt.
Sollen die Kämpferlinien der Stichkappen höher liegen als die des Hauptgewölbes und gleichzeitig die Durchdringungslinien der aufeinander treffenden Laibungsflächen im Grundriss gerade Linien sein, so werden die Richtung dieser Linien und die Lage ihrer Anfangspunkte 1 ( bis ) durch die Wölblinie des Hauptgewölbes und die angenommene Pfeilhöhe 4—4 der Stichkappe bestimmt. Die Form der Wölblinie der Stichkappen ergibt sich dann durch die folgerichtige Übertragung der frei wählbaren Höhenlote 2—2, 3—3 und 4—4 aus dem Querschnitt in den Grundriss.

