Abschnitt 77

d) Allgemeine Anforderungen

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392. Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden von den Verkehrsanlagen und Verkehrsrichtungen gebildet; ihr Studium, sowohl bezüglich der bestehenden als der durch den Ausbau der Stadterweiterung und die fortschreitende Entwicklung überhaupt entstehenden Verhältnisse, ist deshalb die erste Aufgabe desjenigen, der einen Stadterweiterungsplan entwerfen will. Oft ist die vorherige Feststellung über zu verändernde oder neue Eisenbahnanlagen notwendig, um die Linien des Straßenverkehrs demgemäß bestimmen zu können; die Erfüllung dieser Forderung ist mitunter deshalb schwierig, weil die Arbeit des Entwerfens in der Hand verschiedener Behörden mit verschiedenen Interessen liegt. Gemeinsames Entwerfen ist in vielen Fällen unentbehrlich, wenn ein gutes Gesamtergebnis erzielt werden soll.

393. Verkehrsstraßen und Wohnstraßen. Nicht alle Straßen sollen Verkehrsstraßen sein. Zwischen den schlank durchzuführenden Hauptstraßen bleiben Felder von größerer oder geringerer Ausdehnung übrig, deren Aufteilung durch Straßen zweiter Ordnung, sogenannte Wohnstraßen , erfolgen soll. Während jene Hauptstraßen eine ansehnliche Breite besitzen müssen, die, dem zu erwartenden Verkehr entsprechend, abzustufen ist (etwa von 15 m bis zu 40 m und mehr), genügt für die Breite der Wohnstraßen das zur Belichtung der Häuser erforderliche Maß; d. h. die Straßenbreite soll der Haushöhe etwa gleichkommen. Nun braucht aber nicht die ganze hiernach anzuordnende Breite (z. B. 20 bis 12 m) als Verkehrsraum zu dienen; sie kann vielmehr zum Teil durch Vorgärten oder selbständige Gartenanlagen in Anspruch genommen werden. Die Verkehrsfläche kann hierdurch auf 12 m (Fahrdamm 7,00 m, Bürgersteige 2,50 m) bis 7,00 m (Fahrdamm 4,80 m, Bürgersteige 1,10 m) eingeschränkt werden.

394. Öffentliche Plätze. Der Anordnung der freien Plätze ist sodann große Sorgfalt zuzuwenden; ihre praktische Bestimmung und künstlerische Behandlung (nach Abschn. 2, Kap. 6 u. 7) müssen dem Planverfasser von Anfang an vorschweben: Verkehrsplätze am Zusammenfluss von Verkehrsrichtungen; Architektur- und Gartenplätze neben den Hauptstraßen oder innerhalb der Wohnviertel, jedenfalls aber so, dass die Platzfläche nicht vom Verkehr zerschnitten wird; Doppelplätze und Platzgruppen je nach dem Bedarf der Örtlichkeit.

395. Bauplätze für öffentliche Gebäude. Bauplätze für öffentliche Gebäude sind nicht dem Zufall zu überlassen, sondern nach Möglichkeit bei der Planung des Straßennetzes festzulegen. Der voraussichtliche Bedarf an derartigen Bauten ist deshalb nach Möglichkeit vorher zu ermitteln. Verhältnismäßig sicher ist der Bedarf an Kirchen zu bestimmen, was umso wichtiger ist, als gerade sie eine besondere Berücksichtigung in der Straßenführung und Platzgestaltung beanspruchen. Und die Gemeinde sollte es mit der bloßen Projektierung derartiger Bauplätze nicht bewenden lassen, sondern sie auch frühzeitig zu erwerben suchen, bevor der vorgeschrittene Anbau die Preise gesteigert hat.

396. Bedürfnisse des Anbaus. Für die Schaffung und Anordnung der Baugrundstücke zum Zwecke der privaten Bautätigkeit, also für die Bemessung und Teilung der Baublöcke , ist die ortsübliche oder die beabsichtigte Bauweise in erster Linie maßgebend. Je nachdem große oder kleine Mietshäuser, oder Einfamilienhäuser, geschlossene Reihen oder offene Gruppen, Arbeiterwohnungen oder Fabriken erbaut werden sollen, wird sich eine andere Unterteilung der zwischen den Verkehrsadern verbleibenden Baugelände ergeben. Auch die Führung der Verkehrsstraßen an sich ist von der Rücksichtnahme auf Gestalt und Größe nicht unabhängig. Während aber doch für sie die Bedürfnisse des Verkehrs in erster Linie bestimmend sind, richten sich die Neben- oder Wohnstraßen fast allein nach den Bedürfnissen des Anbaus. Ihre Aufgabe ist ja, das Baugelände in Blöcke zu parzellieren, damit diese wieder in Baustellen parzelliert werden können.

397. Gesundheitliche Rücksichten. Die gesundheitlichen Rücksichten erheischen Reinhaltung des Bodens und der Gewässer durch Feststellung und Vorbereitung bestmöglicher Entwässerung und Reinigung der neuen Stadtteile; ferner Schutz vor Überschwemmungen und ausreichende Versorgung mit Licht und Luft durch Anordnung von angemessenen Straßenbreiten, freien Plätzen, Vorgärten, Gartenplätzen und Parkanlagen; endlich die Vermeidung fäulnisfähiger Stoffe bei Aufschüttung der Straßenkörper und Baugelände. Von manchen Hygienikern wird auch Gewicht gelegt auf die Wahl solcher Straßenrichtungen, dass die Besonnung der Gebäude möglichst gesichert werde. Bei offener Bauweise verliert diese Erwägung, da die Sonnenstellung bei jedem Gebäude berücksichtigt werden kann, ihre wesentliche Bedeutung. Für geschlossenen Reihenbau ist nach Vogt die günstigste Straßenrichtung die meridionale, weniger gut die äquatoriale, d. h. die West-Ost-Richtung, am ungünstigsten eine zu den Himmelsrichtungen diagonal gelegte Straße. Dagegen gehen die Schlusssätze der eingehenden Untersuchung F. v. Grubers^58 dahin, dass West-Ost-Straßen und insbesondere Wohnfronten gegen Norden möglichst zu vermeiden, im Übrigen aber die Südwest-Nordost- und die Südost-Nordweststraßen zu bevorzugen sind. Auf die Richtung eigentlicher Verkehrsstraßen können diese Erwägungen naturgemäß nur in geringem Grade einwirken; sie sind aber wichtig für Wohnstraßen und sonstige Nebenstraßen.

398. Soziale Rücksichten. Die sozialen Rücksichten werden erfüllt durch die Befolgung der gesundheitlichen Anforderungen, durch die Erleichterung des Baus kleiner Häuser und Mittelstandshäuser an Straßen und in Blöcken von passenden Abmessungen in geeigneter Lage, durch Fürsorge von Spiel- und Erholungsplätzen, auch Promenaden und Parkgärten.

399. Künstlerische Gestaltung. Die Anforderungen der Schönheit stehen nicht für sich selbständig da. Mehr noch als bei anderen Schöpfungen ist bei einem Stadtbauplan Schönheit vollkommene Zweckmäßigkeit. Die fachlich begründete Mannigfaltigkeit, die individuelle Gestaltung jeder Straße und jedes Platzes, der Gegensatz des Offenen und des Geschlossenen, der Wechsel des Fernblickes mit dem malerischen Kleinbild, die Vermeidung des Konvexen in Bauflucht und Straßennivellement, gute Platzwahl monumentaler Gebäude, Maßhalten in allen Verhältnissen, bildnerischer und gärtnerischer Schmuck, und in allem eine gewisse einheitliche künstlerische Auffassung — dies alles verbürgt die schöne moderne Stadtanlage. Eine neue Stadt muss anders aussehen wie eine alte; denn die Vorbedingungen sind andere. Dennoch aber sind die Städte des Mittelalters und der Barockzeit für uns Fundgruben von Motiven und Vorbildern.

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