576. Grenzschilder. Grenzschilder werden an solchen Punkten errichtet, wo unbebaute Straßenstrecken von der Stadtgrenze geschnitten werden und die Kennzeichnung der Unterhaltungspflicht, der Polizeihoheit, des Verwaltungsbezirkes von Wichtigkeit ist. zeigt ein Grenzschild von Köln: ein Zinkgussschild auf eine Eisenplatte genietet, mit Rahmen und Pfosten aus Schmiede- oder Walzeisen.
577. Ortsschilder. Ist die Straße an der Gemeindegrenze bebaut, so ist wegen des am ersten Haus anzubringenden Ortsschildes ein besonderes Grenzschild entbehrlich. Die Ortsschilder werden aus Holz oder Zinkblech mit Ölfarbeninschrift, oder besser aus emailliertem Guss- oder Schmiedeeisen mit Emailschrift, oder noch besser aus Zinkguss mit erhaben gegossenen, mit Ölfarbe gestrichenen Buchstaben angefertigt. Die anscheinende Dauerhaftigkeit der Emailschilder verwirklicht sich nicht, weil der Schmelzüberzug durch Mutwillen und durch physikalische Einflüsse leicht verletzt wird.
578. Bezirksschilder. Mit den Ortsschildern stimmen bezüglich der Herstellungsart die Bezirksschilder überein, welche die Einteilung der Stadt in Verwaltungs- oder Polizeibezirke u. s. w. anzeigen. Mit kleineren Schildern werden die Wohn- bzw. Amtsgebäude der Bezirksvorsteher, der Polizeikommissare und sonstiger, für die Bevölkerung wichtiger Beamten und Behörden gekennzeichnet ().
579. Straßenschilder. Die Straßenschilder werden zumeist an den Straßenecken angebracht; besser ist noch das Anbringen an den auf Straßenecken stehenden Laternenpfosten. Von den vielfältigen Herstellungsarten sind als zweckmäßig hervorzuheben: Steinschilder, Zinkguss- und Eisenschilder.
Erstere bestehen aus Hausteinplatten, in welche die Straßennamen eingemeißelt werden, um alsdann in die Umfassungsmauer des Hauses mit Zementmörtel eingesetzt zu werden. Besteht die Hausmauer aus Haustein, so wird wohl die Straßenbezeichnung unmittelbar eingemeißelt. Diese Steinschilder haben zwar eine unzweifelhafte Dauerhaftigkeit, aber den Nachteil, dass das Einsetzen in das Mauerwerk beschwerlich ist und dass oft durch Staub und Schmutz, durch das Bleichen oder Dunkelwerden des Steines der Name bald unleserlich wird. Zwar kann durch häufiges Anstreichen der Buchstaben der letztere Übelstand gemildert werden; aber die Leserlichkeit lässt doch fast stets zu wünschen übrig, so dass die Steinschilder im allgemeinen nicht zu empfehlen sind, es sei denn, dass man etwa in der Lage ist, so große und deutlich beschriebene Platten von weißem Marmor anzubringen, wie sie in Italien üblich sind.
Die Zinkgussschilder mit erhabenen Buchstaben lassen sich leicht anbringen und sind sehr dauerhaft; die Leserlichkeit muss aber zeitweilig durch Neuanstrich der Buchstaben verbessert werden.
Hauptsächlich das deutliche Erkennen der Buchstaben hat die Verbreitung der emaillierten Eisenschilder veranlasst, gewöhnlich mit weißen lateinischen Buchstaben auf dunkelblauem Grund. Wegen der einfacheren Form und des leichteren Erkennens durch Ausländer wird im allgemeinen der lateinischen Blockschrift vor der deutschen Schrift der Vorzug eingeräumt; die Buchstaben werden 9 bis 12 cm hoch (die kleinen Buchstaben 6 bis 9 cm), die Schilder demgemäß 17 bis 21 cm breit angeordnet. Die Höhe der Schilder über der Straßenfläche soll 3 bis 4 m betragen.
In manchen Städten hat man durch die Farbe der Schilder oder der Buchstaben dem Fremden einen Hinweis auf die Lage der Straße geben wollen; so hat man z. B. in rheinischen Städten die Straßen, welche parallel zum Rhein laufen, mit schwarz, die auf das Rheinufer senkrecht gerichteten Straßen mit rot beschriebenen Schildern bezeichnet. Wenn man nicht zugleich dafür sorgt, dass alle Fremden vor dem Eintritt in die Stadt über die Bedeutung der Farben aufgeklärt werden, so hat diese Maßregel wenig Wert; sie ist in zweckmäßig angelegten neuen Stadtteilen, deren Straßennetz vom Rechteckschema sehr verschieden ist, überhaupt kaum durchführbar.
580. Straßenweiser. Für neu angelegte, noch wenig angebaute Straßen sind Straßenbezeichnungen nach Art der Wegweiser, aus Holz oder Schmiedeeisen bestehend, im Gebrauch (). An alten Staatsstraßen, besonders in Frankreich und im Elsass, findet man noch Straßenweiser monumentaler Art, aus Renaissancesäulen mit Sockel und Kapitellaufsatz oder mit gotischen Spitzsäulen und dergl. bestehend. In unserer Zeit scheint ein derartiger »Luxus« ausgestorben zu sein.
581. Straßennamen. Vielleicht ist es hier am Platze, einige Worte über die Festsetzung von Straßennamen einzuschalten. Das Einfachste ist, die Straßen nach einer vorhandenen Örtlichkeit zu benennen, z. B. Bahnhofstraße, Rheinstraße, Hafengasse, Vogteiplatz, oder hergebrachte Wege- und Flurbezeichnungen für die neuen Stadtstraßen festzuhalten, z. B. Breslauer Straße, Trierer Straße, Heckstraße, Grüner Weg, Am Sandberg, Im Talacker. Da diese Bezeichnungen nicht ausreichen, oft auch unanwendbar sind, so kommt man zu anderen geographischen Benennungen, und zwar nach anderen Städten, z. B. Glogauer Straße in der Nähe der Breslauer, Luxemburger Straße in der Nähe der Trierer Straße; oder nach Flüssen: Oderstraße bei der Breslauer und Glogauer, Moselstraße bei der Trierer und Luxemburger Straße, oder nach Meeren, Gebirgen u. s. w.
Eine andere Art von Straßennamen sind die geschichtlichen, meist an Orte, Volksstämme und Personen erinnernd, die in der örtlichen oder vaterländischen Geschichte eine hervorragende Rolle spielten. So folgt z. B. die Bezeichnung der einzelnen Strecken der Kölner Ringstraße den Namen der deutschen Kaisergeschlechter von den Karolingern bis zu den Hohenzollern; so sind in allen europäischen Hauptstädten die Orte und Feldherren der siegreichen Schlachten des betreffenden Landes in den Straßennamen wiederzufinden.
Straßenbezeichnungen einer vierten Art sind die rein persönlichen, indem sie sich beziehen auf Herrscher und Mitglieder des Herrscherhauses, auf berühmte Männer der Kunst und Wissenschaft, auf Wohltäter der Stadt und dergl. Damit verwandt sind die Heiligennamen, nach Kirchen, Klöstern, Schutzpatronen gebildet und besonders in alten Städten reichlich vertreten; zwar soll es auch vorkommen, dass Vornamen ohne Bezeichnung dem Kalender entnommen und für die Straßentaufe verwendet werden, eine Denkträgheit, die schwerlich Nachahmung verdient. Schließlich sind in früherer Zeit mit Vorliebe, gegenwärtig seltener, Handwerke, Gewerbe, Berufsstände u. s. w. für die Straßenbezeichnungen maßgebend: Fleischergasse, Glockengießerwall, Jägerstraße, Technikerstraße, Pionierplatz, Judengasse u. s. w. Was für die Namen der Straßen gilt, ist selbstredend auch auf die Benennung von Plätzen, Brücken und Toren anzuwenden.
Wie es für den Fremden störend und verwirrend ist, wenn die Straßenbezeichnung in zu kurzen Abständen und ohne sichtliche Veranlassung wechselt, so ist es auch für jeden, der ein Haus in einer Straße sucht, unangenehm, wenn die Straße zu lang ist und er somit eine unabsehbare Häuserreihe seiner Nachforschung unterziehen muss. Sind zu lange Straßen schon aus Schönheitsrücksichten nicht zu empfehlen, so sind sie es erst recht nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen. Straßen von mehr als 1 km Länge sind für das Aufsuchen einer Hausnummer, wenn man nicht die Nummernordnung vorher kennt, sehr unbequem. Allerdings genügt es nicht, bloß den Namen zu wechseln, sondern auch die ganze Ausbildung der Straße (Breite, Richtung, Profilierung, Gefälle) muss womöglich mit dem Namen sich ändern, damit jede Straße für sich als ein abgetrenntes Ganzes erkennbar sei.
582. Hausnummern. Für die Nummerierung der Häuser sind zwei Verfahren in Anwendung. Nach dem einen folgen sich die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5 u. s. w. auf der einen Straßenseite bis zum Ende, z. B. bis 68, und kehren dann, mit Nr. 69 beginnend, auf der anderen Straßenseite bis zum Straßenanfang, also bis ungefähr 136, zurück. Nach der anderen Art erhält die eine (linke) Straßenseite die ungeraden Nummern 1, 3, 5 u. s. w., die andere (rechte) Seite die geraden Hausnummern 2, 4, 6 u. s. w. Die letztere Methode ist zweckmäßiger, sowohl weil die Verlängerung einer voll nummerierten Straße ohne Nummernänderung erfolgen kann, als auch weil es genügt, den Anfangspunkt der Nummerierung zu kennen, um jedes Haus mit Leichtigkeit ohne Umweg zu erreichen. Der Anfang bzw. die Reihenfolge der Nummern richtet sich in jeder Stadt nach irgendeinem Grundsatz; beispielsweise dem Flusslauf folgend und zum Fluss hinzielend, oder vom Stadtmittelpunkt allgemein nach außen gerichtet, oder süd-nördlich und west-östlich. Ist es auch bei den diagonalen und sonst verschobenen Straßenrichtungen zuweilen unsicher, ob der Nummernanfang an das eine oder andere Straßenende zu legen sei, so gewährt doch das möglichste Festhalten eines bestimmten Grundsatzes dem Suchenden stets willkommenen Anhalt.
Die Hausnummern werden, wie die Straßenschilder, aus Steinplatten, Zinkguss oder emailliertem Eisen angefertigt und meist neben oder über der Haustür an einer auffälligen Stelle in etwa 2,50 bis 3,00 m Höhe befestigt. Bei Hausteinmauern ist es zweckmäßig, die Zahl unmittelbar auf den Stein zu malen. Der Anstrich ist von Zeit zu Zeit zu erneuern. Die Ziffern werden 9 bis 12 cm, die Schildchen somit 14 bis 17 cm hoch und bei zwei Ziffern 14 bis 16 cm, bei drei Ziffern 20 bis 22 cm breit. Zuweilen werden die Hausnummern einer Blockseite zur schnelleren Unterrichtung Fremder auch auf den Straßenschildern angebracht; trägt ein solches Feld zugleich eine Bezirksbezeichnung, so lautet es beispielsweise wie folgt:
Österreichische Straße.
Nr. 23—49.
Auf Straßen, welche erst im Bau begriffen oder welche noch nicht vollständig bebaut sind, empfiehlt es sich zwar, den Neubauten schätzungsweise die ihnen nach dem fertigen Ausbau der Straße zukommende Nummer zu erteilen, der Zahl aber das Zeichen »vorl.«, d. h.: vorläufig, hinzuzufügen, damit die Besitzer, Bewohner und Käufer auf den Empfang einer anderen bleibenden Hausnummer vorbereitet sind, falls die Schätzung, wie es die Regel ist, mit der zukünftigen Zahl der Häuser nicht genau übereinstimmt.
583. Merk- und Warnungstafeln. Merk- und Warnungstafeln haben den Zweck, auf eine besondere Bestimmung eines Straßenteils, auf ein polizeiliches Verbot, auf eine Strafandrohung und dergl. aufmerksam zu machen. Insofern sie an Häusern oder Mauern angebracht sind, unterscheidet sich ihre Herstellung nicht von derjenigen der Orts- und Bezirksschilder; sollen sie jedoch auf freier Straße oder öffentlichen Plätzen errichtet werden, so sind sie mit Holz- oder Eisenpfosten zu unterstützen und architektonisch auszubilden. u. zeigen zwei Beispiele. Die Pfosten werden an Punkten errichtet, wo sie den Verkehr möglichst wenig beeinträchtigen, also in Baumreihen, auf der Bürgersteigkante, auf einer Bürgersteiginsel u. s. w. Stütze und Rahmen werden am besten aus Schmiedeeisen, die Tafel aus Zinkguss oder emailliertem Eisen angefertigt.
584. Uhren- und Wettersäulen. Auch Uhren und Wettersäulen gehören zu den öffentlichen Kundmachungseinrichtungen auf unseren städtischen Straßen. Die Uhren ( bis ) werden elektrisch oder pneumatisch betrieben; sie bedürfen, wie die Wettersäulen oder Wetterhäuschen (, bis ), der dauernden fachmännischen Aufsicht.
Die Uhr vom Hamburger Jungfernstieg () zeichnet sich nicht bloß durch Schönheit, sondern auch durch die Einrichtung aus, dass der untere Teil des Aufbaues auf seinen vier Seitenflächen eine große Zahl nützlicher Mitteilungen über Größe des Stadtgebietes, Einwohnerzahl, Eisenbahn-, Dampfboot-, Straßenbahnverbindungen u. s. w. enthält, dass ferner auf der Oberfläche des niedrigen Steinsockels, überfasst von den vier Uhrfüßen, unter starkem Glase ein die Örtlichkeit enthaltender Ausschnitt des Stadtplanes in zweckentsprechender Zeichnung und Darstellung gebracht ist, umgeben von einer geographischen Strahlenrose, deren Linien die Richtungen nach den Hauptstädten Europas bezeichnen. Der Uhrbau ist deshalb zugleich eine dem Fremden sehr dienliche »Orientierungssäule«. Ähnliche Stadtplanausschnitte sind zur willkommenen Unterweisung des Fremden in Hamburg auch mit mehreren, auf Steinsockeln errichteten Straßenkandelabern verbunden, eine Einrichtung, welche auch in anderen Großstädten Nachahmung verdient.
Die Wiener Straßenuhr () zeigt eine bemerkenswerte Verbindung von Uhr, Straßenlaterne, Anschlagsäule und Pissoir. ist eine Abbildung des flotten Entwurfes Rieths zu einem Uhrgehäuse für Breslau; zeigt einen Entwurf Schupmanns für Berlin.
Zu amtlichen Kundmachungen dienen schließlich auch die Anschlagtafeln und Anschlagsäulen , welche unter b) besprochen werden.













