643. Springbrunnen. Die wirksamste Belebung der gärtnerisch behandelten Straßenfläche bildet das fließende, sprudelnde oder springende Wasser: das fließende Wasser in Gestalt natürlicher Bäche (vgl. Art. 287, S. 239) oder künstlicher Rinnsale, sprudelndes und springendes Wasser in künstlichen Quellen, Grotten, Lauf- und Springbrunnen. Letztere werden auch vielfach von den Gartenflächen abgelöst und für sich allein als Straßenschmuck ausgebildet; aber auch in diesem Falle ist das kreisförmige oder nach einer sonstigen architektonischen Umfassungslinie gestaltete Becken in der Regel von einem Gartenbeet umgeben. Es ist
wichtig, dass der Rand des Beckens nicht höher, besser etwas tiefer liege als die Straße, damit der Beschauer den Wasserspiegel in günstigem Anblick vor sich habe. Das mit einzelnen Pflanzengruppen und geometrischen oder architektonischen Blumen-
mustern zu bepflanzende Rasenbeet erhält deshalb zweckmäßig eine nach dem Becken hin geneigte Lage ().
644. Einfriedigungen. Die schützenden Einfriedigungen, welche die Gartenflächen von den Wegen scheiden, sind sowohl hinsichtlich der Linienführung als auch hinsichtlich der Ausbildung wichtig. Die Linienführung muss sich der Straßengestaltung und den Verkehrsrichtungen aufs engste anschließen. Unschöne Härten sind unvermeidlich, wenn Straßentechniker und Gartenkünstler, wie es leider oft der Fall ist, selbstständig nebeneinander arbeiten; die einheitliche Leitung ist unerlässlich. Ist die Einfriedigung entbehrlich, so ist dies für den landschaftlichen Eindruck umso vorteilhafter.
Die einfachste, aber ärmliche Einfassung ist ein an Holzpflöcken gespannter Draht; Spannvorrichtungen sind nötig, wenn nicht der Draht bald lose und unordentlich werden soll (). Auch bringt man zwei bis drei Drähte übereinander an; aber selbst wenn man die Holzpflöcke durch Eisenpföstchen ersetzt, versprechen solche Drahtzäune keinen dauernden Bestand. Eine Verbesserung ist der Ersatz des Drahtes durch ein mit den Pflöcken oder Pföstchen verschraubtes Flacheisen. Widerstandsfähiger noch ist ein Rundeisen, ein Kanteisen, ein Rohr (), ein gedrehter Stab ( u. ). Auch die in bis angegebenen Einfassungen sind hier anwendbar. Höher als 30 bis 50 cm können und sollen diese einfachen Umwehrungen nicht wohl angeordnet werden. Absichtliche Überschreitungen und das Überspringen der Hunde vermögen sie nicht zu verhindern; dies ist aber auch für gewöhnlich nicht nötig.
Andere niedrige Einfriedigungen kommen in Kettenform () oder als massiver Rand aus Haustein oder Zement vor (). Sehr häufig sind ferner Steinsockel mit einem darauf stehenden niedrigen Randmuster aus Gusseisen oder Schmiedeeisen (). Eine kräftigere, ebenfalls niedrige Einfassung zeigt endlich .
Höhere Gitter, welche das Einsteigen erschweren, auch die Hunde zurückhalten, sind nur für größere Gartenflächen passend; sie werden entweder auf einzelnen Knotensteinen oder auf durchlaufenden Steinsockeln befestigt und nach rückwärts verstrebt. Oft erheben sie sich bis auf $1,30\text{ m}$ und mehr über die Wegfläche; indes ist eine Höhe von mehr als $80\text{ cm}$ nicht zu empfehlen, weil die Umwehrungen sonst den Genuss der Pflanzung zu sehr stören und den an Ausdehnung immerhin beschränkten Gartenflächen ein zwingerhaftes Aussehen geben. Spitzen und Kanten, an welchen Kinder oder Erwachsene sich leicht verletzen könnten, sind zu vermeiden. Im Übrigen sei bezüglich solcher Einfriedigungen auf Teil III, Band 2, Heft 2 (unter C) dieses »Handbuches« verwiesen.
Die sauberste Ausführung und Unterhaltung der Einfriedigungen und Rasenkanten ist für den guten Eindruck der Straßenpflanzungen unerlässlich. Sind die Einfassungen niedrig oder fehlen sie ganz, so können Blumenbeete zum Schutze gegen Hunde mit einem besonderen, leichten Drahtgeflecht umgeben werden.











