238. Eine Platzanlage für verschiedene Zwecke.
In Art. 187 (S. 147) wurde ausgeführt, dass ein und dieselbe Platzanlage oft mehreren verschiedenen Zwecken dient. Die vorhandenen Plätze einer Stadt werden sich daher nicht immer mit einer entschiedenen Trennung in die bisher behandelten Platzarten einreihen lassen. Auch bei der Aufstellung eines Stadterweiterungsplanes wird der Entwerfende mitunter das Bedürfnis empfinden, eine freie Platzfläche für mehrere Zwecke gleichzeitig zu bestimmen, beispielsweise für Markt- und Architekturplatz, für Denkmal- und Gartenplatz. Umso aufmerksamer sind in solchen Fällen die Erfordernisse zu erwägen und nach Möglichkeit zu befriedigen, welche mit den verschiedenen Zwecken verknüpft sind. Am wenigsten eignen sich für eine gleichzeitige andere Bestimmung die Verkehrsplätze. Man ist daher oft genötigt, wenn jener zweite Zweck an derselben Stelle befriedigt werden soll, neben dem Verkehrsplatz eine zweite Platzanlage von der verlangten Beschaffenheit zu schaffen. So entstehen die Zwillings- oder Doppelplätze.
239. Beispiele.
Sehr entschieden ist die Doppelanlage am Potsdamer und am Halleschen Tor zu Berlin ( u. ) ausgeprägt. Außerhalb des eigentlichen Stadteinganges vereinigen sich die ankommenden Straßenlinien auf einem ausgesprochenen Verkehrsplatz, während auf der Innenseite beider ehemaliger Tore je ein geräumiger Gartenplatz angelegt ist. Die Verkehrsfläche des Potsdamer Platzes ist zur Ordnung und Sicherung des überaus großen Verkehrs heute anders eingeteilt als in . Aber keine Flächenteilung vermag diesem Verkehr gerecht zu werden, der deshalb so riesenhaft angewachsen ist, weil durch verschiedene Umstände ein äußerer Stadtteil von vielleicht einer halben Million Einwohner genötigt ist, gerade an diesem Punkt den Eintritt in die innere Stadt zu gewinnen.
Vor dem Hauptbahnhof zu Mailand () dient eine große freie Fläche als öffentlicher Verkehrsplatz; die zum Venezianischen Tor hinabführenden Straßen umschließen dagegen eine geräumige Gartenanlage, über welche sich jene Verkehrsfläche als Vorplatz des Bahnhofsgebäudes auf hoher Stützmauer emporhebt – eine Doppelanlage von ungewöhnlich großen Abmessungen und günstiger Wirkung.
Ebenso anziehend ist die Zusammensetzung der Piazza Acquaverde zu Genua (). Die vor der Vorfahrt des Bahnhofsgebäudes und vor dem Torbau der Via Andrea Doria sich ausdehnende untere Hälfte des Platzes dient, durch Erhöhungen in Fuß- und Fahrwegflächen eingeteilt, als Verkehrsplatz, während die obere Platz-
hälfte, durch die von der Via Balbi zum Hang emporsteigenden Straßen landschaftlich umrahmt, als Denkmalplatz für Christoph Kolumbus ausgebildet und mit schönen Pflanzungen versehen ist.
Die Piazza Grande zu Triest () zeigt das Beispiel einer oft vorkommenden Verbindung eines in sich geschlossenen, hier zum Betreten und Promenieren eingerichteten Gartenplatzes mit einem Architekturplatz; die freie Fläche ist der Vorplatz des Rathauses und selbst mit einem Laufbrunnen und zwei figürlich gestalteten Monumentalkandelabern geziert.
Schließlich teilen wir noch in eine ebenfalls nicht seltene Art der Verbindung von Verkehrsplatz und Architekturvorplatz mit. Über der Place La Fayette erhebt sich auf einer gärtnerisch geschmückten Terrassenanlage die Kirche St.-Vincent de Paul, die zugleich den wirkungsvollen Schlusspunkt der vom Boulevard de Bonne-Nouvelle in sanfter Konkavlinie aufsteigenden Rue d'Hauteville bildet.
240. Plätze als vornehmster Schmuck des Bebauungsplanes. Die öffentlichen Plätze sind bei der Durcharbeitung eines Bebauungsplanes das vornehmste Verschönerungsmittel, welches dem Entwerfenden zu Gebote steht. Einmal festgelegt, ist ihre Abänderung und Verbesserung umso schwieriger und einschneidender, je enger der Zusammenhang mit den Straßenzügen und den Gebäudegruppen ist. Die örtliche Bestimmung, die Gestaltung und
Ausschmückung der Plätze ist deshalb eine der wichtigsten Aufgaben beim Entwurf des Stadtplanes. Das geringe Verständnis, welches man auf diesem Gebiet in festgelegten Bebauungsplänen leider so oft antrifft, diene als Rechtfertigung für die Ausführlichkeit, mit welcher der Verfasser glaubte, die Sache behandeln zu müssen. Die eigentlich künstlerischen Rücksichten werden übrigens im nächstfolgenden Kapitel zusammenhängend erörtert werden.





