20. Einfamilien- und Stockwerkshaus.
Auf die Form und Größe des Baugrundstückes und somit auf die Entwicklung des Stadtbauplanes ist in zweiter Linie die Zahl der Wohnungen von Einfluss, für welche das Haus oder die Mehrzahl der Häuser dienen soll. Wir haben in dieser Hinsicht grundsätzlich zu unterscheiden: das Wohnhaus, welches für eine einzige Familie bestimmt ist, und das zum Wohnen mehrerer Familien bestimmte Gebäude. Ersteres wird Einfamilienhaus , Einzelhaus, Privathaus genannt, letzteres mit dem Namen Miethaus, Etagenhaus, Stockwerkshaus , Zinshaus bezeichnet. Beide Arten von Häusern kommen in allen Städten vor. In vielen Gegenden beschränkt sich indes das Einzelhaus auf die oberste Klasse der Bevölkerung, hat also auf das Aussehen und die Anlage der Städte und auf die Wohnungsfrage geringen Einfluss, während in anderen Ländern das Einzelhaus auch für die mittlere städtische Bevölkerung in möglichst allgemeiner Übung steht, demnach für die Erscheinung und Anordnung der städtischen Straßen, sowie für die Art des Wohnens maßgebend ist, wenn auch das Miethaus sein gelegentliches Vorkommen findet.
21. Geographische Grenze.
Zieht man in Europa von der Nordseeküste bis zur Küste des Ärmelkanals eine annähernd halbkreisförmige Linie, welche die Städte Bremen, Münster i. W., Cöln, Coblenz, Luxemburg und Amiens umschließt, so ist auf dem nordwestlich dieser Linie liegenden Ausschnitt des europäischen Festlandes und in England das Einfamilienhaus mehr oder weniger ausschließlich in Gebrauch, während im übrigen Europa das Miethaus herrscht. England, das nördliche Frankreich, Luxemburg, Belgien, Holland, die Rheinprovinz, Teile der Provinzen Westfalen und Hannover, endlich Bremen und Oldenburg sind hiernach die Länder des Einfamilienhauses, welches sich in Nordfrankreich, Rheinland und Westfalen mit Miethäusern mittlerer Größe zu mischen beginnt. Dagegen wohnt die städtische Bevölkerung im mittleren und südlichen Frankreich und in den anderen lateinischen Ländern, in Nordost-, Mittel- und Süddeutschland, in der Schweiz, in Österreich, Ungarn und Russland der Regel nach in großen Miethäusern, von welchen jedes eine Gruppe von Familien umfasst. In sozialer und gesundheitlicher Beziehung ist das Einfamilienhaus zweifellos als die bessere Wohnform zu bezeichnen; aber im persönlichen Empfinden Vieler pflegen die Gewöhnung und örtliche Gepflogenheiten das Urteil zu beeinflussen.
22. Vergleich der beiden Wohnungsarten.
Auch das Stockwerkshaus — so benannt, weil jedes Stockwerk für sich eine oder mehrere abgeschlossene Wohnungen (Quartiere) bildet — hat seine Vorzüge; es liefert besonders in den unteren Geschossen bequeme, auf gleicher Höhe liegende, für die Hauswirtschaft und für Gesellschaftszwecke mehr geeignete Wohnungen, welche zudem in den Baukosten billiger sind als die Wohnung des Einzelhauses, weil die Kosten für Treppe, Hof, Dach usw. und auch die Kosten des Grundstückes, welche 20 bis 30 vom Hundert des Gesamtpreises zu betragen pflegen, auf mehrere über- und nebeneinander liegende Wohnungen sich verteilen. Indes pflegt die Ermäßigung der Grundstückskosten dadurch vereitelt zu werden, dass die Bodenpreise mit der gestatteten höheren und dichteren Bebauung steigen. Das Einzelhaus ist trotz des häufigen Treppensteigens, einer Folge der Verteilung der Wohnung in mehrere Geschosse, unvergleichlich behaglicher und wegen Verhütung aller häuslichen Gemeinschaftlichkeiten angenehmer, aber durchschnittlich wohl etwas kostspieliger.
Das Miethaus liefert große stattliche Straßenfronten, aber, wenn nicht besondere Mittel aufgewendet werden, nur zu oft kasernenhafte Einförmigkeit. Die besonders in südlichen Ländern übliche architektonische Behandlung des Zinshauses als Gruppenbau , ja als Palast, enthält stets etwas Unwahres und deshalb Unkünstlerisches; es ist im besten Falle eine großartige Scheinmonumentalität. Die Architektur des Einzelhauses ist, sofern nicht die Massenherstellungsschablone Platz greift, wie leider in England und Nordamerika, individuell, daher das Haus ebenso verschiedenartig wie die Bedürfnisse des Bauenden, in Grundriss und Ansicht mannigfaltig und zur künstlerischen Ausbildung auch bei einfachen Verhältnissen stets geeignet, wenn auch weniger »großartig« als das Miethaus.
23. Höhe und Bauvorschriften.
Das Einzelhaus ist zwei- oder dreigeschossig, selten höher; das Miethaus ist vier- oder fünfgeschossig, selten niedriger. In Paris und Rom sind sieben Wohngeschosse übereinander nichts Ungewöhnliches; in New York steigt die Zahl der Geschosse bei Zinswohnhäusern bis auf vierzehn, bei Geschäftshäusern noch höher. Für das Einzelhaus würden wenige baupolizeiliche Bestimmungen genügen, da jedermann für sein eigenes Interesse die beste Polizeibehörde ist. Für das Miethaus dagegen ist zugunsten der künftigen Einwohner die große Zahl von Bauvorschriften notwendig, an deren Ergänzung stets gearbeitet wird; aber nicht verhindert wird dadurch der grundsätzliche Nachteil des Zusammenwohnens und mancher Zwist der Bewohner, gewöhnlich herbeigeführt durch die Gemeinschaftlichkeiten, durch Kinder, Dienstboten und Haustiere.
24. Zweck.
Das Miethaus hat in erster Linie den Zweck der Kapitalanlage, sich stützend auf das Wohnbedürfnis anderer; seine Aufgabe ist, eine tunlichst hohe Rente abzuwerfen, wie es der Name »Zinshaus« deutlich angibt. Die Aufgabe des Einzelhauses ist, eine tunlichst angenehme, den besonderen Verhältnissen der Familie entsprechende Wohnung zu bilden.
25. Beziehungen zwischen Haus und Bewohnern.
Das Miethaus wechselt seine Einwohner und seinen Eigentümer, wie die Ware den Besitzer; es hat keine vertraulichen, man könnte sagen, seelischen Beziehungen zu den Bewohnern. Es muss allen passen, auf Eigenartiges verzichten. Die Bewohner lieben nicht ihr Haus; sie sorgen nur für die von ihnen benutzten Teile desselben. Der Eintrittsflur, die Treppe sind eigentlich ein Zubehör der öffentlichen Straße und in der Regel jedermann zugänglich. Ein besonderer Pförtner muss das Haus bewahren und den Treppenraum für den allgemeinen Verkehr beleuchten. Die Unterhaltung und Reinlichkeit der allgemein benutzten Hausteile, besonders der Höfe und Entwässerungsanlagen, lässt oft genug zu wünschen übrig; die Verunreinigung der Luft wird begünstigt, die Fortpflanzung ansteckender Krankheiten erleichtert. Ein Garten ist beim Zinshause eine Seltenheit; sollte er vorhanden sein, so kann er in der Regel nur von einer Familie unter allen benutzt werden.
Das Einzelhaus dagegen wird gebaut oder sollte wenigstens gebaut werden für die Bedürfnisse einer einzelnen bestimmten Familie. Es wechselt, wenn es nicht gerade von einem Unternehmer zum Verkaufe errichtet wird, seine Besitzer und Bewohner selten; es entspricht dem sesshaften Bürgerstande; es ist die Heimat im engsten, traulichsten Sinne des Wortes. »Lieber klein und wie mir's passt, als zur Miete im Palast«, heißt es am Rhein. »My house is my castle«, sagt der Engländer. Der Bewohner des Zinshauses kann in diesem Sinne nicht von seiner Burg sprechen; sein Kind hat kein Vaterhaus.
Man kann übrigens beim Miethause drei Arten unterscheiden, nämlich:
- das »Bürgerhaus«, welches außer der Wohnung des Eigentümers zwei bis drei Mietwohnungen enthält;
- das mittelgroße Miethaus, oft herrschaftlich eingerichtet, für 6 bis 8 oder 10 Familien mit abgeschlossenen Stockwerkswohnungen;
- das »Massenmiethaus« für mehr als 10, mitunter bis 100 Familien.
26. Bürgerhaus, mittleres Miethaus und Massenmiethaus.
Das Bürgerhaus ist bei hohen Bodenpreisen auch in Einzelhausstädten weit verbreitet und als Ergebnis wirtschaftlicher Notwendigkeit nicht zu verwerfen; in Miethausstädten ist es der beste Ausweg zur Milderung der erwähnten Nachteile. Auch das mittelgroße Miethaus kann, obschon die grundsätzlichen Bedenken bestehen bleiben, bei guter Einrichtung durchaus erträgliche Wohngelegenheit darbieten. Das Massenmiethaus und besonders die Mietkaserne mit mehr als 20 Wohnungen ist das Ergebnis der Bodenspekulation, das Grab des behaglichen Wohnens und überall zu bekämpfen.
27. Wohndichtigkeit.
Bei allgemeiner Verbreitung des Einfamilienhauses in englischen und holländischen Städten wohnen auf 1 ha trotz geschlossener Bebauung nicht mehr als 150 bis 250 Personen; in festländischen Großstädten dagegen ist eine Bevölkerungszahl von 500 Seelen auf 1 ha nichts Außerordentliches. In Berlin geht diese Ziffer in einzelnen Stadtteilen bis über 700. In Neapel, wo auch die Dächer, und in San Francisco, wo sogar die Keller in mehreren unterirdischen Geschossen bewohnt werden, ist die Menschendichtigkeit stellenweise noch größer.
Wie der Bau des ersten Wohnhauses das Ende der Urgeschichte der Menschheit und der Bau der ersten Stadt den Anfang einer höheren Kultur bezeichnet, so ist die Anhäufung vieler Familien in fremdem Hause, wenn nicht ein Rückschritt, so doch eine schlimme Schattenseite unserer Zivilisation.
Nicht weniger als 90 bis 96 vom Hundert der städtischen Bevölkerung wohnen im örtlichen Deutschland zur Miete1; ein wachsender Bruchteil, welcher schon 1871 in Dresden 10 vom Hundert der Einwohnerschaft betrug, wohnt sogar in Aftermiete. Im Jahre 1880 wechselten 28,7 vom Hundert der Dresdener Bevölkerung ihre Wohnung!
Die Zahl der Einwohner betrug um 1890 durchschnittlich für jedes Grundstück in London 7, in Lüttich 7,0, in Rotterdam 8,4, in Philadelphia 9, in Brüssel 9, in Cöln 14, in Düsseldorf 16,8, in Aachen 17,5, in Dortmund 18,5, in Stuttgart 22, in München 28, in Chemnitz 34, in Paris 36, in der Magdeburger Stadterweiterung 47,5, in Breslau 50, in St. Petersburg 55, in Wien und Berlin je 63. Bis 1900 sind diese Zahlen gestiegen in Cöln auf 17, in Düsseldorf auf 20, in Dortmund auf 19,4, in Stuttgart auf 23,2, in München auf 34,4, in Breslau auf 52,8, in Berlin auf 77. In diesen Zahlen, welche in den letztgenannten Städten noch stetig zu wachsen scheinen, prägt sich der Unterschied zwischen den Städten mit Einzelhäusern und denjenigen mit Miethäusern deutlich aus. Wien und Berlin zählen durchschnittlich in jedem Hause 12 bis 15 Familienwohnungen! Im Jahre 1900 waren 39 vom Hundert aller Berliner Wohnhäuser Mietkasernen mit mehr als 20 Wohnungen. Die rheinisch-westfälischen Städte mit ihrem gemischten System und Stuttgart mit dem besprochenen Pavillonsystem bilden in der mitgeteilten Reihe den Übergang.
28. Notwendigkeit beider Wohnungsarten.
Es kann nach dem Gesagten keinem Zweifel unterliegen, dass das Einzelhaus in sittlicher, gesundheitlicher, sozialer und künstlerischer Beziehung vor jeder Art von Zinshaus den Vorzug verdient. Das Einfamilienhaus sollte, wie Luthmer so schön sagt, das »Normalhaus« sein2. Dadurch aber soll dem Etagenhaus, namentlich in der Form des Bürgerhauses, durchaus nicht die Berechtigung bestritten werden. Für die zahlreichen beweglichen Volksklassen, welche, wie die meisten Mitglieder des immer der Versetzung entgegensehenden Beamtenstandes, ein eigenes Heim nicht zu erwerben in der Lage sind, und für die sehr große Zahl von Familien, deren Geldmittel zur Erwerbung oder Anmietung eines Einzelhauses nicht ausreichen, ist das Stockwerkshaus ein Bedürfnis. Man wird sogar behaupten dürfen, dass für unsere städtischen Verhältnisse, wie sie sich leider durch den Baustellenwucher, die Bauspekulation und die gewerbliche Entwicklung herausgebildet haben, das Miethaus praktisch noch weniger entbehrlich ist als das Einzelhaus.
29. Gemischtes System.
Wir streben somit dem gemischten Wohnungssystem zu. Nicht in dem Sinne, dass wir empfehlen, das Einzelhaus dort, wo es noch Sitte ist, gedankenlos in seiner schmalen Bauart immerfort zu wiederholen und durch Anbauten und Stockwerkaufsätze zu vergrößern, so dass das entstehende Zwitterhaus für eine Familie zu groß, für mehrere Familien aber wegen der Unabgeschlossenheit und Unselbständigkeit der Zimmergruppen ungeeignet ist — leider sind Beispiele dieser falschen Entwicklung in den rheinischen und belgischen Städten zahlreich vorhanden —; sondern in der Richtung, dass Einfamilienhäuser und Miethäuser als streng unterschiedene Hausarten nebeneinander vorkommen. Es ist nicht auffallend, dass die beiden Wohnungsformen, das »vertikale« und das »horizontale« Wohnsystem, wie man scherzweise gesagt hat, tatsächlich in solchen Städten, welche der oben bezeichneten geographischen Grenzlinie nahe liegen, sich zu durchdringen beginnen. In Lille, Cöln, Düsseldorf, Dortmund gewinnt das Etagenhaus, hauptsächlich infolge der Bodenspekulation, leider immer mehr Boden —, das oben mitgeteilte Steigen der Behausungsziffer bezeugt dies. In Mannheim, Frankfurt, Hannover und anderen Städten scheint das Einzelhaus sich mehr einbürgern zu wollen. Es sollte das Bestreben aller Einsichtigen sein, das Massenmiethaus zu bekämpfen, dagegen dem Bürgerhause und besonders dem Einfamilienhause auch dort Eingang zu verschaffen, wo die Gewohnheit und der Geschäftsmarkt noch hindernd im Wege stehen.
30. Amerikanisches Wohnungswesen.
Die Entwicklung des nordamerikanischen Wohnungswesens, fußend auf der englischen und holländischen Gewohnheit des Einzelhauses, zeigt für uns wenig Nachahmenswertes, ist aber sehr lehrreich3. Die Grundlage der Hausgestaltung ist der 25 Fuß (= 7,62 m) breite, 100 Fuß (= 30,5 m) tiefe Bauplatz; es ist die Baustelle des normalen Dreifensterhauses .
Aus diesem normalen Einzelhause ( u. ), welches sich von dem europäischen durch größere Ausnutzung der Tiefe des Grundstückes unterscheidet, sind nämlich einerseits, um die Baukosten zu vermindern und das Bewohnen von Einzelhäusern auch weniger bemittelten Familien zu ermöglichen, noch schmalere Einzelhäuser ( u. ) derart entwickelt worden, dass aus zwei 25-füßigen Bauplätzen deren drei, oder aus drei normalen Plätzen vier geschnitten wurden; andererseits aber hat man das 25 Fuß breite Gebäude als Etagenhaus eingerichtet () oder aber durch Zusammenlegen mehrerer normaler Baustellen Platz für geräumigere Miethäuser geschaffen ( u. ). Muss schon die allzu große Tiefenausnutzung der Einzelhausgrundstücke und die dadurch hervorgerufene geringe Luftversorgung im Inneren der Häuser Bedenken erregen, so ist die Umbildung des gewohnten Dreifensterhauses in ein Miethaus nach mit je vier Wohnungen auf einem Stockwerk (das sog. Tenement-house) noch tadelnswerter. Für kleinere Mietwohnungen bildet die ausgedehnte Anlage des Flat in Fig. 40 mit Pförtner, Aufzug, gemeinsamen Räumen für Waschzwecke, Heizung, Kinderspiel und dergl. einen bedeutsamen Fortschritt, obwohl auch hier die schwache Versorgung mit Licht und Luft zu beklagen ist. Passende Mietwohnungen für wohlhabendere Familien mit abgeschlossenen Gängen nach europäischer Sitte, jedoch mit mehr zentralisiertem Wirtschaftsbetrieb, bieten die großen Appartment-houses; zeigt ein solches auf spitzwinkeliger Straßenecke.
31. Amerikanische Blöcke.
Auf die Gestaltung der amerikanischen Stadtpläne scheinen indes die Miethäuser bislang nur geringen Einfluss ausgeübt zu haben. Da die Normalbaustelle hergebrachterweise 100 Fuß (engl.) Tiefe bei 25 Fuß Breite besitzt, so sind die Blöcke fast durchweg rechtwinkelig mit einer Ausdehnung von 200 Fuß in der einen, 1000 Fuß in der anderen Richtung zugeschnitten (vergl. die Zusammenstellung der mitgeteilten Hausarten in ).
32. Übertreibungen.
Obwohl die Einbürgerung des Miethauses in Nordamerika neben dem gewohnten Einzelhause in gewisser Hinsicht als Fortschritt zu begrüßen ist, so muss doch hervorgehoben werden, dass die Ausartungen des Miethauses sich dort stark bemerkbar machten. In New York sind Zinshäuser entstanden, welche bei 36 m Höhe 100 und mehr Wohnungen in 14 Stockwerken übereinander enthalten! Man hat gesucht, diese Übertreibungen durch neuere Baugesetze dadurch zu beschränken, dass die zulässige Höhe der Wohngebäude 24,38 m (= 80 Fuß) nicht überschreiten darf, um dadurch dasselbe zu erreichen, was in deutschen, französischen und italienischen Städten das Verbot bezweckt, mehr als fünf Wohngeschosse übereinander zu errichten. Das Entstehen der sog. »Wolkenkratzer« ist aber dadurch nicht verhindert worden. Eine andere amerikanische Entwicklung, welche auch in London und Paris schon Eingang gefunden hat, ist die, dass in einem großen Zinshause (Boarding-house) gemeinschaftliche Erfrischungs- und Wirtschaftsräume, Kochküchen zur Bedienung aller Insassen, gemeinschaftliche Lesesäle und dergl. eingerichtet werden, also ein Mittelding zwischen einem europäischen Miethause und einem Gasthofe geschaffen wird. Auch die Verbreitung dieser Ausschweifung möchten wir, im Interesse des Familienlebens, der Kindererziehung und der sozialen Erhaltung, von unseren Städten ferngehalten wissen.
33. Europäische Einzelhäuser.
Europäische Grundrissbeispiele von Einzelhäusern in geschlossener Reihe sind bereits in , u. , ferner in enthalten. Besonders die belgischen Dreifensterhäuser erfreuen sich der aufmerksamsten und dem Familienleben am meisten angepassten Durchbildung im Inneren; eine ähnliche liebevolle Behandlung des Einzelhauses in bescheideneren Verhältnissen finden wir in Bremen. Eigenartig, aber kaum nachahmenswert sind die älteren holländischen Häuser mit hintereinander gereihten Räumen auf sehr schmaler und sehr tiefer Baustelle4. In London herrscht leider in beklagenswerter Weise die Schablone vor; die immerwährende Wiederholung desselben Hauses macht nicht bloß die Straßen einförmig und langweilig, sondern hindert auch die individuelle Berücksichtigung der Familienbedürfnisse im Inneren. Am Rhein, in den Münchener und Berliner Vororten wird die Ausbildung des Einfamilienhauses im Inneren und Äußeren auf anerkennenswerte Art gepflegt.
34. Europäische Zinshäuser. Zinshäuser europäischer Städte sind in den Grundrissbeispielen bis , , , bis , , u. vertreten. Der Stuttgarter Grundriss zeigt zugleich die Anwendung des Zinshauses bei offener Bebauung; derselbe sowie der Wiener Grundriss stellen auch die süddeutsche Gepflogenheit dar, die Räume einer Wohnung um einen gemeinschaftlichen Vorplatz (Diele) zu gruppieren, eine Bauweise, die in neuerer Zeit auf die Privathäuser Norddeutschlands mehr und mehr übertragen wird. In den Magdeburger und Berliner Grundrissen sind die am Hof liegenden sog. Berliner Eckzimmer, die Hintertreppen und der Hinterkorridor zu bemerken, an deren Stelle in ein Balkongang getreten ist. Der Pariser Grundriss in ist in Vorder- und Hofwohnung, der Wiener, Hamburger und Madrider sind in je zwei nebeneinanderliegende Wohnungen geteilt. Übrigens sind Stockwerksgrundrisse, welche aus vier und mehr Wohnungen bestehen, keine Seltenheit. Die ungarischen Grundrisse zeigen den Binnenhof nach südländischer Sitte mit einem Umgang, von welchem die verschiedenen Zimmer oder Wohnungen zugänglich sind. Der Magdeburger und die beiden Pariser Grundrisse in u. zeigen Grundrisse von Mietwohnungen in Eckhäusern. Von den Kölner Grundrissen hat der in dargestellte, für bescheidene Anforderungen bestimmte nur 11,30 m Straßenbreite; im Übrigen sind die Kölner und Stuttgarter Geschossgrundrisse meist nur für je eine Familie bestimmt und entbehren gewöhnlich der Nebentreppen5.
35. Abmessungen der Baugrundstücke. Die Breite des Hauses an der Straße wird Frontbreite (oder Frontlänge) genannt. Die Frontbreite des eingebauten Einzelhauses beträgt in den mitgeteilten Beispielen wenigstens 4,80 m; in alten Städten kommen allerdings noch geringere Breiten vor. In der Regel schwankt indes das Breitenmaß bei dreifenstriger Anlage zwischen 6,50 und 10,00 m, bei vierfenstriger Anlage zwischen 9 und 13 m. Die Tiefe des eingebauten Einzelhausgrundstückes (Haustiefe plus Hof und Garten) mag zwischen 20 und 50 m wechseln; meistens beträgt sie 28 bis 35 m. Eigentliche herrschaftliche Einzelhäuser verlangen, wie bei offener so auch bei geschlossener Bebauung, größere Baustellen als die angegebenen.
Die Abmessungen der Baugrundflächen für Zinshäuser sind naturgemäß größer als diejenigen für Einfamilienhäuser, weil alle Bedürfnisse der Familie in einer Ebene befriedigt werden müssen. Der Typus, welcher in den Hausgrundrissen einer Stadt vorwiegt, beherrscht auch die Bildung der Baustellen und Blöcke. Je nachdem in die Frontbreite des Hauses sich zwei Wohnungen auf jedem Stockwerk teilen oder aber die Straßenfront nur von einer Wohnung eingenommen wird, betragen die Hausbreiten 9 bis 40 m, im Mittel etwa 18 m. Die Grundstückstiefen sind in ebenso weiten Grenzen verschieden.
Da der Garten für ein Mietshaus Nebensache ist, auch wegen der gewöhnlich sehr hoch aufgeführten Gebäude schwieriger gedeiht, so darf man folgern, dass für Mietshäuser geringere Grundstückstiefen zweckmäßiger sind als für Einzelhäuser. Andererseits aber können die zulässigen größeren Flügelbauten beim Mietshaus wegen des vermehrten Bedarfes an Zimmern tiefer ausgenutzt werden als beim Einzelhaus. Das Grundstück besteht deshalb in der Regel aus Vorderhaus, Seitenflügel, Hintergebäude und Hofraum ohne Garten (). Bei sehr tiefen Grundstücken kann das System der Seiten- und Hinter- oder Quergebäude zum Nachteil der Bewohner beliebig oft wiederholt werden. In Berlin z. B. gibt es Fälle, wo fünf Hofräume und Quergebäude hintereinander folgen und mehr als 200 Familien auf demselben Grundstück wohnen ()6. Diese hohe Zahl der Wohnungen ist begreiflich, wenn man bedenkt, dass der bessergestellte Teil der Bevölkerung solche abscheulichen Unterkünfte verschmäht, dass daher die ganze Gebäudegruppe in kleine und kleinste Wohnungen eingeteilt ist! Wenn darum für Zinshäuser 30 bis 40 m eine normale Grundstückstiefe sein mag, so kommen doch auch Tiefen von 15 und bis 100 m vor, letztere nicht zum Segen der Einwohnerschaft.
Allzu große wie allzu kleine Grundstückstiefen sind zu vermeiden: die letzteren, weil sie den Bauherrn oder Bauunternehmer nötigen, sich mit der geringsten zulässigen Hoffläche zu begnügen; die ersteren, weil auch bei sehr ausgedehnter Fläche die polizeilich erlaubte dichteste Bebauung zur Steigerung der Rente nicht ausgeschlossen ist.
36. Ausnutzung tiefer Grundstücke.
Wo das Bausystem des Einfamilienhauses herrscht, sind Grundstückstiefen bis zu 40 m erwünscht, weil sie die Anlage eines Gärtchens begünstigen; größere Tiefen, selbst bis zu 60 und 70 m, sind wohl im Geldpunkte, doch kaum in anderen Beziehungen bedenklich, wenn die Hinterflächen nur zu Garten- oder Geschäftszwecken verwendet werden. Die Besorgnis, das Innere solcher tiefer Baublöcke könne demnächst zu gewerblichen Anlagen, Lagerhäusern oder dergleichen benutzt werden, hält indes meist von der Schaffung derselben ab. Ausnahmsweise findet man bei sehr großer Grundstückstiefe in hübscher Weise den Hinterteil des Grundstückes zur Errichtung besonderer Gartenwohnungen benutzt (). Dass es besser ist, durch mäßigere Bemessung der Blöcke eine solche künstliche Ausnutzung entbehrlich zu machen und jedem Haus vielmehr eine Straßenfront zuzuweisen, liegt auf der Hand.
37. Eckgrundstücke.
Eckgrundstücke verlangen auch beim Einfamiliensystem längere Straßenfronten als die gewöhnlichen Frontbreiten der Einzelhäuser. Immerhin aber wird das Eckgrundstück in der Regel des Gartens entbehren müssen und daher für ein Einfamilienhaus wenig geeignet sein. Besser eignen sich dagegen die Eckgrundstücke für Mietshäuser (vgl. , , u. ), weil die erhebliche Frontenausdehnung die Anlage zahlreicher Zimmer in einer Geschossebene an der Straße ermöglicht, unter Einschränkung der Zahl derjenigen Zimmer, welche von dem kleinen Hof aus erhellt und gelüftet werden, oft sogar unter gänzlicher Vermeidung derselben; stets aber wird das Fehlen eines ausgiebig großen, freien Hofraumes die Annehmlichkeit des Wohnens erheblich beeinträchtigen.
Footnotes
- Siehe: Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich 1887, Heft II, S. 7. ↩
- Siehe: Der Zeitgenosse 1883, S. 139. ↩
- Siehe: Centralbl. d. Bauverw. 1887, S. 211, 223. — Deutsche Bauz. 1884, S. 461. ↩
- Siehe: Centralbl. d. Bauverw. 1887, S. 211. ↩
- Vgl.: Rowald. Die neueren Formen des städtischen Wohnhauses in Deutschland etc. Zeitschr. d. Arch.- u. Ing.-Ver. zu Hannover 1889, S. 247 ff. ↩
- Vgl.: Berlin und seine Bauten. Berlin 1877. Teil II, S. 450. ↩


























