563. Arten. Die städtischen Fußwege sind zu unterscheiden in Spazierwege (Promenadenwege) und Bürgersteige (Trottoirs). Eine dritte, uneigentliche Art städtischer Fußwege sind die an alten oder unfertigen Straßen vielfach vorhandenen gepflasterten oder bekiesten Seitenstreifen, deren Betrachtung hier fortbleiben kann, weil dieselben nur als vorläufige, durch geordnete Bürgersteige zu ersetzende Anlagen anzusehen sind.
564. Spazierwege. Spazierwege werden auf breiten Straßen (meist als Baumgänge, u. ), auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen hergestellt. Die Breite der doppelreihigen Baumgänge () schwankt zwischen 5 und 9 m; ein angenehmes Maß ist 6,50 bis 7,00 m; die einreihigen Baumgänge () sind zweckmäßig 4,00 bis 6,00 m breit. In Frankreich sind auch an den Straßenseiten zwischen Fahrdamm und Bürgersteig zweireihige Baumgänge (Gegenalleen, Contreallées) beliebt. (Vergl. , S. 101; u. , S. 104; , S. 105.)
Auf öffentlichen Plätzen findet man Fußwege von 3,00 bis 10,00 m und mehr Breite; in Stadt- und Volksgärten pflegt die Breite der Fußwege je nach ihrer Bedeutung 4,00 bis 7,00 m zu betragen.
Die Decke dieser Wege besteht gewöhnlich aus reinem Kies, der Unterbau aus Steinschlag. Der Untergrund ist profilmäßig zu ebnen und zu stampfen. Auf der so gebildeten Fläche wird der aus natürlichen Steinen oder hart gebrannten Ziegelbrocken etwa in Faustgröße bestehende Steinschlag so ausgebreitet, dass Stein an Stein zu stehen kommt und größere Fugen durch kleinere Stücke geschlossen werden. Nach dem Abstampfen dieser Grundschicht wird feines Steingesplitter, z. B. Basaltgrus, in dünner Schicht aufgebracht und unter Begießen mit gering lehmhaltigem Wasser in die Fugen gekehrt, so lange, bis sich eine feste, gleichartige Steinlage gebildet hat. Dann erst wird die 2 bis 3 mm starke Decklage aus reinem, feinem Kies übergeworfen und nass eingewalzt.
Da solche Kieswege eine aufmerksame Unterhaltung verlangen, bei starkem Verkehr schwer rein zu halten sind, vom Regen aufgerissen, auch durch Frost und Tau mitunter aufgeweicht werden, so pflegt man stark begangene Strecken durch Mosaikpflaster , Zementbeton oder Asphalt zu befestigen. Nimmt diese härtere Fläche nicht die ganze Wegbreite ein, wie es besonders in Baumgängen zur Schonung der Baumwurzeln üblich ist (), so nennt man den harten Streifen einen »Läufer«. Die Mosaik-, Zement- oder Asphaltläufer sind den Bürgersteigen in ihrer technischen Herstellung gleich, weshalb Letztere hier nicht besonders zu besprechen ist.
565. Bürgersteigbefestigung. Die Bürgersteigbefestigung erstreckt sich nicht bloß auf die eigentlichen Bürgersteige, sondern auch auf die stark begangenen Wege und Flächen der öffentlichen Plätze, auf die Fußweginseln innerhalb breiter Fahrwege, Kreuzungs- und Verkehrsplätze, sowie auf die vorgenannten Promenadenläufer. Die Befestigung geschieht durch natürliches oder künstliches Steinmaterial.
Die natürlichen Steinarten, von welchen eine große Auswahl sich im Gebrauch befindet, werden teils als Pflaster, teils als Plattenbelag verwendet. Ersteres ist entweder Mosaik- oder Reihenpflaster . Die aus kleinen Steinen von 3 bis 5 cm Größe (Granit, Porphyr, Marmor, Sandstein, Basalt) bestehende Fußweg-Mosaikpflasterung wird entweder aus einheitlichem Material und einfarbig angefertigt oder aus verschiedenen Steinsorten und alsdann mehrfarbig in Mustern gelegt. Beispiele letzterer Art zeigt die nebenstehende Tafel, und zwar zwei Inseln, einen Läufer, ein Muster vom Domplatz zu Köln und den vierten Teil des Amalienborg-Platzes zu Kopenhagen. Die Steinchen werden entweder in bloßem Sand oder besser in hydraulischem Mörtel versetzt und nass abgerammt.
Die Reihenpflasterung wird auf Bürgersteigen, des besseren Aussehens wegen, in der Regel mit diagonal laufenden Fugenlinien ausgeführt. Die Steine haben eine Höhe von nur 7 bis 10 cm und quadratische Kopfflächen von 10 bis 13 cm Seite; zum Anschluss an die Häuser und an den Randstein sind dreieckige oder fünfeckige Passstücke erforderlich. Im Gegensatz zu den Pflastersteinen des Fahrweges werden diejenigen des Bürgersteiges mit der Kopffläche nicht senkrecht zur natürlichen Schichtung des Gesteins, sondern parallel zum Schichtenlager gearbeitet und verlegt, um möglichst ebene Gehflächen zu erzielen; die Steine werden entweder bloß in ein Mörtelbett oder auf einer gemauerten Unterschicht verlegt. Wegen der ebenen Steinköpfe wird dieses aus Belgien stammende, äußerst dauerhafte Bürgersteigpflaster Platinenpflaster genannt.
Plattenbeläge für Bürgersteige sind nur bei sehr hartem Material, z. B. Granit, zu empfehlen, weil sonst ein rasches und meist ein ungleiches Ausschleifen der 6 bis 10 cm starken Platten eintritt. Glatt werdende Steinsorten sind ungeeignet. Die Platten bedecken entweder die ganze Bürgersteigfläche oder bilden auf derselben nur einzelne Bahnen zwischen einer minderwertigen Befestigung.
Die verbreitetesten künstlichen Bürgersteigbeläge sind diejenigen aus Klinkern, besonders in Holland üblich, aus gerieften Tonfliesen, die bei starkem Verkehr aber leicht abschleifen und dann sehr unansehnlich werden, aus Zementbeton mit einer Zementfeinschicht als Decke, aus Gussasphalt, Stampfasphalt und Asphaltplatten. Ausnahmsweise werden auch gemusterte Tonplatten, besonders Mettlacher, an öffentlichen Gebäuden, an Denkmälern u. s. w. zur Herstellung von Bürgersteigen verwendet.
Die Zementbürgersteige sehen in neuem oder wenig benutztem Zustand wegen ihrer hellen Farbe sehr freundlich aus und halten sich auch sehr reinlich; sie leiden aber an dem Nachteil, dass sie, sowohl in zusammenhängenden Flächen als in einzelnen abgetrennten Platten verlegt, leicht infolge des Frostes, der Hitze und der Bodenbewegungen aufreißen und dann abzubröckeln beginnen, dass ferner die Fläche nach dem Abschleifen der Fugen- und Musterzeichnung recht unschön aussieht.
Am meisten angewendet ist der Asphalt, zwar weniger in der Form von Asphaltplatten oder Stampfasphalt (welcher sehr dauerhaft, aber kostspielig ist), mehr aber in Form von Gussasphalt. Eine Mischung von fettem und magerem Asphalt mit 10 Prozent Mineralteer und 25 bis 35 Prozent reinem Quarzkies oder Hartsteingesplitter wird in flüssigheißem Zustand in zwei, je 10 bis 15 mm dicken Schichten auf einer Unterlage von magerem Beton ausgebreitet und abgerieben. Die Masse erstarrt und wird nach dem Erkalten sogleich begehbar; das völlige Abbinden des Betons braucht vor dem Aufbringen des Asphalts nicht abgewartet zu werden1.
Nach den Anlagekosten wird die Reihe der angegebenen Befestigungsarten ungefähr wie folgt aufsteigen: gewöhnliches ein- oder zweifarbiges Mosaikpflaster , Tonplatten, Klinker, Zementbeton, Gussasphalt, Steinplatten, Asphaltplatten, Platinen , Stampfasphalt . Das gemusterte Mosaikpflaster kann in allen Preislagen, als Terrazzo bis zu sehr hohen Sätzen, hergestellt werden. Unter Berücksichtigung der Unterhaltungskosten tritt eine ganz andere Reihenfolge ein; namentlich das Platinenpflaster kann sich wegen seiner fast unbegrenzten Dauer bei starkem Verkehr als das wohlfeilste herausstellen.
566. Breite und Gefälle der Bürgersteige. Über die Breite der Bürgersteige sind schon in Art. 143 (S. 84), bei Besprechung der Straßenquerschnitte, die erforderlichen Angaben gemacht. Aus den mitgeteilten Straßenprofilen geht auch hervor, dass die Breite keineswegs in allen Fällen an beiden Seiten der Straße die gleiche sein muss, dass vielmehr ein mannigfacher Wechsel je nach Bestimmung, Verkehr und Bepflanzung statthaft ist. Zuweilen, z. B. wenn nur die eine Straßenseite für die Bebauung dient, die andere aber von einer Parkanlage gebildet wird, fällt sogar der Bürgersteig auf der letztgenannten Seite ganz fort, indem dort der Fußweg in gleicher oder veränderter Höhenlage in die Anpflanzung verlegt wird ().
Das Quergefälle der Bürgersteige soll in der Regel 1 : 40 nach der Straßenrinne hin betragen; nur ausnahmsweise kommt an Berglehnen, Flussufern und Parkanlagen ein umgekehrt gerichtetes Gefälle vor. Bei sehr breiten Bürgersteigen und stark steigenden Straßen wird das Gefälle bis auf 1 : 50 ermäßigt, bei schmalen Fußwegen und waagerechten Straßen auf 1 : 30 verstärkt.
567. Abtrennen der Bürgersteige und Reitwege vom Fahrweg. Die Bürgersteige, die Spazierwege und die nur für den Fußverkehr bestimmten Platzflächen sind von der übrigen Straße derart abzutrennen, dass sie vor Fuhrwerk geschützt sind. Dies geschah in früherer Zeit durch Prellsteine oder gusseiserne Prellpfosten, die nach Bedarf durch Eisenstangen oder Ketten, unter Freilassung der erforderlichen Zugänge, miteinander verbunden wurden. Der Baumgang der Straße »Unter den Linden« in Berlin, viele öffentliche Plätze in alten Städten, besonders aber die Bürgersteige in Triest liefern noch heute hierfür bezeichnende Beispiele. In Triest sind die Bürgersteige nicht über den Fahrdamm erhöht, aber durch runde Steinpfosten in geringen Abständen eingefasst; diese Pfosten dienen zugleich als Laternensockel und als Stützen für die überall angebrachten Markisen. Bilden letztere nicht bloß einen Schirm nach oben, sondern auch einen Abschluss nach dem Fahrdamm hin, so wandelt man in einem fast geschlossenen, aber luftigen Raum, vor den Sonnenstrahlen geschützt, an den Schaufenstern und Kaffeehäusern entlang. Diese in Italien vielfach gebräuchlichen Markisengänge sind als Übergänge zu betrachten einerseits zu den mit Tüchern und Teppichen gegen die Sonne fast vollständig verdeckten orientalischen Straßen und andererseits zu den Kolonnaden (Bogenhallen, Lauben), von welchen so zahlreiche Straßen in italienischen und anderen südlichen Städten auf ganzer Länge eingefasst sind. Schon an mehreren früheren Stellen dieses Halbbandes ist von diesen Hallen, welche dem Wanderer Schutz vor Sonne und Regen, der Straßenansicht ein lebendiges Relief verleihen, die Rede gewesen. Noch inniger wachsen die öffentliche Straße und die Gebäude ineinander, wenn der Fußverkehr quer unter den Gebäuden oder durch dieselben hindurchführt, wie z. B. unter den Rathäusern von Triest und Lübeck, durch das Palais Royal zu Paris, die Börse zu Antwerpen u. s. w. An manchen Orten führt sogar der ganze Straßenverkehr mit Einschluss des Fuhrwesens durch Torfahrten unter den Gebäuden her, wie beim Rathaus zu Emden, beim Alten Rathaus zu München, bei der Hofburg zu Wien, bei den Tuilerien zu Paris, auf den Uferstraßen zu Zürich und Bellagio u. s. w. Auch bei der Anlage neuer Stadtteile sind solche Durchdringungen oft geeignet, fesselnde architektonische Lösungen und malerische Straßenbilder hervorzurufen.
Kehren wir hiernach zu der Frage der Abtrennung der Bürgersteige von den Fahrwegen auf städtischen Straßen zurück, so ist es heute allgemein gebräuchlich, den Schutz der Gehenden gegen das Fuhrwerk dadurch zu erzielen, dass man den Gehweg eine Stufe höher legt als den Fahrweg. Die gewöhnliche und passende Stufenhöhe beträgt $12\text{ cm}$; ein größeres Maß ist für das Auf- und Absteigen unbequem; eine geringere Höhe gewährt neben Fahrwegen von etwas starkem Quergefälle keinen ausreichenden Schutz. Neben Holz- und Asphaltstraßen, welche der Quere nach sehr schwach geneigt sind, ist es zweckmäßig, die Stufenhöhe auf $10\text{ cm}$ zu ermäßigen. Bei schmalen Asphaltstraßen kann man sogar des besseren Aussehens wegen auf $9$ oder $8\text{ cm}$ hinabgehen, da eine schmale, fast waagerechte Fahrwegfläche zwischen hohen Gehwegrändern einen unschönen, grabenartigen Eindruck macht. Andererseits pflegt man neben sehr breiten Steinpflaster- oder Makadamfahrwegen, z. B. auf baumbesetzten Ring- und Promenadenstraßen, die Bürgersteigstufe bis auf $14\text{ cm}$ zu erhöhen.
Noch aus einem anderen Grunde tritt eine Verschiedenheit der Stufenhöhe ein, nämlich dann, wenn das Längsgefälle der Straße sehr schwach ist und deshalb die Straßenrinne zur guten Ableitung des Niederschlagswassers ein stärkeres Gefälle erhalten muss. Bei Stein- und Holzpflaster tritt dieses Bedürfnis schon ein, wenn die Straße weniger als $1 : 250$ fällt, bei Asphaltierung erst, wenn sie weniger als $1 : 400$ fällt. In solchem Falle pflegt man die Rinne so zu legen, dass die Stufenhöhe des Bürgersteiges wenigstens $8$, höchstens $16\text{ cm}$ beträgt; an den Tiefpunkten ist ein Einlauf in das Kanalnetz oder eine sonstige Wasserabführung nötig (vergl. , S. 430).
568. Toreinfahrten. Eine Änderung erleidet die Bürgersteigfläche an der Überschneidung mit Toreinfahrten. Liegt die Straße ziemlich waagerecht, so tritt keine Schwierigkeit ein, indem es leicht und für den Fußverkehr fast unmerklich ist, den Rand des Bürgersteiges durch eine sanfte Rampeneinsenkung bis auf $6$ oder $5\text{ cm}$ Stufenhöhe zu erniedrigen und die Bürgersteigfläche in entsprechender Breite muldenförmig anzuschließen. Unbequem aber kann diese Überschneidung auf stark ansteigenden Straßen werden. Da die Bürgersteigfläche in der Quer- und Längsrichtung geneigt, die Torschwelle aber waagerecht ist, so erhält die Überschneidungsfläche eine windschiefe Gestalt; sie bildet neben dem Fahrweg eine Einmuldung, neben der Torschwelle eine Auframpung des Bürgersteiges (vergl. die verzerrte Darstellung in Teil III, Band 6 Abt. VI, Abschn. 3, Kap. 1, unter a dieses »Handbuches«); zur Überwindung der entstehenden Schwierigkeiten ist indes eine geschickte Ausmittelung an Ort und Stelle stets imstande. Keinesfalls dürfen lotrechte Absätze im Bürgersteig zur Herstellung der Toreinfahrt zugelassen werden, weil sie geradezu dem Fußgänger gefährlich sind; und auch die Überbrückung der Straßenrinnen ist verwerflich, weil sie sowohl dem Fahrverkehr auf der Straße hinderlich ist, als auch Störungen und Verstopfungen im Wasserabfluss hervorruft.
Von der Höhenveränderung und der spiralförmigen Windung der Bürgersteigfläche an Straßenecken, insbesondere an der Kreuzung stark steigender Straßen, ist schon in Art. 556 (S. 467) die Rede gewesen; die Tafel bei S. 467 gibt darüber nähere Auskunft. Eine geschickte Vermittlung ist auch hier das Wesentliche.
569. Randsteine. Der stufenförmige Rand des Bürgersteiges ist durch einen Quaderstein zu bilden (siehe an der gleichen Stelle dieses »Handbuches«), welcher in der Oberfläche wenigstens $28\text{ cm}$ (auf breiten Straßen $26$ bis $30\text{ cm}$) breit und dem Bürgersteiggefälle entsprechend geneigt wird und eine Höhe von $28$ bis $35\text{ cm}$ erhält. Untermauerung oder Betonunterlage ist notwendig. Es sieht gut aus und dient zur Schonung des Randsteines , wenn die vordere Stufenfläche etwa im Verhältnis $1 : 4$ abgeschrägt und die Kante etwas gerundet wird. Eine Verzahnung der Stoßfugen wird oft ausgeführt, ist aber bei hinreichender Länge des Steines entbehrlich. Die Länge sollte mindestens $1\text{ m}$ betragen; in Belgien sind Längen bis zu $3\text{ m}$ im Gebrauch. Randsteine aus flachen Quadern nach Art der Treppenstufen () und aus lotrecht gestellten Platten () sind unzweckmäßig, weil sie durch Räder schwerer Karren, durch Frost und Erddruck aus ihrer Lage gebracht werden.
570. Bürgersteiginseln. Die erhöhten Inseln, welche zur Sicherheit der querüber gehenden Fußgänger auf breiten Fahrwegen und auf Verkehrsplätzen angebracht werden, sind als vereinzelte Bürgersteigteile aufzufassen. Wegen ihrer besonderen Gefährdung pflegt man eine Erhöhung von $13$ bis $16\text{ cm}$ anzuordnen und außerdem oft noch Schutzpfosten an den Rändern zu errichten.
zeigt eine Pariser, u. , u. zeigen vier Londoner Inseln; auf der Tafel bei S. 471 wurden bereits einige Bürgersteiginseln aus Köln mitgeteilt. Bei den Londoner Inseln (Resting places oder Saving places) ist der Schutz nicht auf die Randerhöhung beschränkt, sondern außerdem durch Prellpfosten (meist aus Gusseisen) verstärkt.
Sowohl die Pariser als auch die Londoner Hauptverkehrsstraßen sind mit solchen Schutzinseln , besonders an den Kreuzungen, reichlich ausgestattet; der $35\text{ m}$ breite Fahrweg der Champs-Élysées ist sogar in Abständen von etwa $60\text{ m}$ durch je zwei Schutzinseln geteilt, sodass die Fußgänger nur $10\text{ m}$ breite Fahrstreifen zu kreuzen haben.
571. Bürgersteigbrücken. An den besonders verkehrsreichen Straßenkreuzungen von London, Paris und Berlin sind aber auch diese Vorrichtungen für den Schutz der Fußgänger nicht ausreichend. Und so beschäftigt man sich seit längerer Zeit in den genannten Großstädten mit Plänen, gewisse sehr lebhafte Straßenkreuzungen durch Brückenstege oder Tunnel, welche die Bürgersteige in Verbindung setzen, für die Fußgänger ungefährlich zu machen. zeigt, dass wenigstens drei solcher Verbindungen nötig wären, um das Überschreiten des Fahrdammes entbehrlich zu machen.
Aber die Eckhäuser würden erheblich geschädigt, und es wäre zu erwarten, dass diese unbequem zu ersteigenden Brücken ebensowenig benutzt würden wie die bekannten, über stark befahrene Eisenbahn-Niveauübergänge gespannten Fußwegbrücken, welche meist nur als Spielplätze der Straßenjugend dienen, während das Volk unten auf der Straße wartet, bis die Schranken wieder geöffnet werden. Wir würden es hier im Hinblick auf die Untergrundwege für Stadtbahnen und Rohrleitungen mit einem dritten Verkehrsstockwerk zu tun haben, was auf die zukünftigen Straßenbilder unserer Großstädte keinen erfreulichen Ausblick eröffnet. Unterirdische Fußwegkreuzungen unter lebhaft benutzten Fahrdämmen, wie solche beispielsweise unter dem Mansionhouse Place in London ausgeführt und von E. Hénard für Paris vorgeschlagen2 sind, verdienen bei guter Beleuchtung zweifellos den Vorzug.
Sehr bemerkenswert ist der Vorschlag, mehrere neue Londoner Avenuen sogleich als zweistöckige Straßen auszubauen3.
572. Beischläge in alter Zeit. Die gute alte Zeit! Während heute die ganze Straßenfläche von Hausfront zu Hausfront den verkehrslustigen Menschen nicht mehr genügt, sondern überirdisch und unterirdisch neue Wege für das rastlose Hin und Her erdacht werden, konnte man ehemals die neben der Rinne vor den Häusern liegenden Seitenstreifen der Straße den Bewohnern für ihren Privatgebrauch überlassen. Hier spannen und klöppelten die Weiber; hier ruhten die Männer nach der Vesper aus, und auf der Steinbank vor der Haustür plauderten Alt und Jung. Unter solchen Verhältnissen konnte man auch das, was man heute Bürgersteig nennt, schwarz asphaltiert und im Sturmschritt überrennt, behaglich ausbilden und mit Freitreppen, Vordächern, Lauben, Ruhesitzen und dergl. künstlerisch ausstatten. Möge deshalb den Schluss dieser Erörterung eine Abbildung Danziger Beischläge in bilden; die Wiederaufnahme dieser Straßenzier in Wohnstraßen anstelle von Vorgärten erscheint nicht ausgeschlossen.

















