669. Zweck.
Wir bezeichnen mit diesem Namen solche Gartenplätze, deren Bepflanzung nicht, wie bei den vorhin behandelten Anlagen, allein oder im Wesentlichen die Ausschmückung der Platzfläche, sondern vorwiegend die Schaffung ruhiger, schattiger,
angenehmer Orte zum Ausruhen, zum Spielen, zum einsamen oder geselligen Aufenthalte bezweckt. Diese Erholungsplätze sind in Deutschland weniger verbreitet als in Frankreich und England. In bis (S. 169) haben wir drei einfache deutsche Anlagen kennengelernt; ist ein Beispiel aus der Altstadt Cöln; hübsche Einrichtungen dieser Art besitzt Hamburg. bis sind Pariser Erholungsplätze .
670. Einrichtung.
Das Cäcilien-Kloster zu Cöln () zeigt einen rechteckigen Sitz- und Spielplatz innerhalb einer regelmäßigen Umrahmung. Die 6 Pariser Plätze: Ste.-Clotilde, Montholon, Popincourt, Innocents, St.-Jacques und Ste.-Geneviève sind durchaus landschaftlich angelegt, mit Stühlen und Bänken reichlich ausgestattet, bieten auch auf den Erweiterungsflächen der Wege einigen Raum für Kinderspiel. Ste.-Clotilde und Popincourt machen einen vielleicht etwas zu steifen und gesuchten Eindruck; prächtig aber sind die Squares Montholon, Innocents und St.-Jacques, welche einen ungemein behaglichen Aufenthalt inmitten des lauten, großstädtischen Treibens gewähren. Der Grottenteich im Square Montholon, der große Brunnen im Square des Innocents, der alte Jakobs-Turm im Square St.-Jacques verleihen den Gartenanlagen besonderen Reiz. Der Platz Ste.-Geneviève in Belleville bietet zwischen den ihn rings umschließenden vier Baumreihen dem fröhlichen Spiele der Jugend den erwünschten Raum, während die gärtnerisch bepflanzte Mitte angenehme Sitzplätze gewährt.
Dem Cäcilien-Kloster ähnlich, aber kreisrund, ist der Square de la Réunion zu Paris (), bestehend aus einer baumbesetzten doppelten Ringfläche mit einem umpflanzten Springbrunnen in der Mitte und einer dichten Garteneinfassung ringsum.
Besonders nachahmenswert aber sind die Erholungsplätze zu beiden Seiten des umpflanzten Springbrunnenbeckens zwischen den Straßen Mignard und Spontini (); obwohl es sich hier eigentlich nur um eine bepflanzte breite Straße handelt, sind doch innerhalb der heckenartigen Umfassungen zwei Reihen behaglicher Ruhesitze gewonnen.
Die vorwiegend zum Aufenthalte der Kinder bestimmten Erholungsplätze (Kinderspielplätze) erhalten eine entsprechende Ausstattung mit Geräten aller Art (vgl. Art. 212, S. 169); auch eine bedeckte Halle zum Schutze bei plötzlichem Regen, eine Trinkgelegenheit und eine Bedürfnisanstalt dürfen bei größerer Ausdehnung nicht fehlen.
671. Einfriedigungen.
Hinsichtlich der Einfriedigungen unterscheiden sich die Erholungsplätze wesentlich von den (geschlossenen und offenen) Schmuckplätzen . Die Wege durch die letztgenannten sind stets zugänglich, die Wege in den erstgenannten nur zu bestimmten Zeiten. Die Erholungsplätze sind nämlich mit starken äußeren Einfriedigungen versehen und können an den Eingängen durch Tore und Türen verschlossen werden; die ganzen inneren Anlagen stehen während der Benutzung unter dem Schutze eines Aufsehers, sodass es den inneren Wegen entlang nur eines sehr geringen Rasenschutzes bedarf. Der letztere kann aus einem bloßen Bandeisen bestehen, welches die Rasenkante, auf dem Boden stehend und an einzelne Pflöcke befestigt, einfasst, oder aus niedrigen Eisenstangen, Gussbogen usw. (vgl. bis , S. 547 u. bis , S. 556 bis 558). Die äußeren Einfriedigungen der geschlossenen und offenen Schmuckplätze können sich auf ähnliche niedere Schutzmittel beschränken; oft werden indes auch zierliche Zäune aus gerissenem Eichenholz (z. B. jene von Schließmann in Kastel-Mainz) oder höhere Eisengitter angewendet. Ist die äußere Einfassung niedrig, gewährt sie also gegen Hunde und Kinder keinen Schutz, so pflegt man wohl die Blumenbeete oder sonstige edlere Pflanzungen innerhalb des Rasenfeldes noch mit einer besonderen höheren Einfriedigung aus leichtem Drahtmuster zu versehen. (Vgl. Art. 644, S. 556.)
Zwei feste Einfriedigungen Pariser Erholungsplätze zeigen u. ; die letztere Figur zeigt auch das Eingangstor. Da es sich hier um einen wirklichen Verschluss handelt, so sind die Einfriedigungen wenigstens 1,10 m, besser 1,25 bis 1,35 m hoch anzuordnen; auch kommen Höhen von 1,35 bis 2,50 m vor. Solche
höhere Umwehrungen haben den Nachteil, dass sie den Einblick in die Gartenanlagen erschweren oder verhindern, die Vorübergehenden also am Genuss der Pflanzungen nicht teilnehmen lassen.
Die möglichste Verbreitung solcher „Erholungs“- und Spielplätze auch in deutschen Stadtanlagen ist dringend zu empfehlen.















