226. Vergleich des Stadtplanes mit dem Hausgrundriss. Die umbauten Plätze können als die Festsäle der Städte bezeichnet werden – so wie sich die Straßen mit den Fluren, die Tor- und Verkehrsplätze mit den Vorräumen und Vestibülen, die Marktplätze mit den Geschäftsräumen und die Gartenplätze mit den Wohnzimmern eines Hausgrundrisses vergleichen lassen. Die umbauten Architekturplätze bedürfen nicht der langen Straßenfernsichten; sie tragen die Sicherheit der künstlerischen Wirkung in sich selbst, wenn für eine übersichtliche Gestalt, günstige Höhenverhältnisse, eine geschlossene Umrahmung, eine angemessene Gruppierung der Gebäude und richtige Maßstabsverhältnisse gesorgt ist.
227. Gestalt. Die Regelmäßigkeit der Gestalt ist keine Notwendigkeit, wie bekannte monumentale Plätze beweisen. Die Unregelmäßigkeit sollte aber nicht willkürlich geschaffen werden: Sie muss geschichtlich entstehen oder in den Orts- und Bebauungsverhältnissen begründet sein. Alsdann kann ein unregelmäßig umbauter Platz sogar besonders schön, stimmungsvoll und malerisch sein.
228. Höhenverhältnisse. Die Höhenanordnung ist von großer Wichtigkeit. Eine Platzfläche, die in der Hauptsehrichtung ein entschiedenes Gefälle hat oder merklich windschief ist, eignet sich nicht zur Umbauung mit monumentalen Gebäuden. Da Letztere eine erhöhte Stellung verlangen, ist es wohl möglich, die obere Seite eines ansteigenden Platzes als Baustelle zu wählen und die schräge Fläche als terrassierten oder bepflanzten Vorplatz zu nutzen; die übrigen drei Seiten sind für monumentale Gebäude jedoch mehr oder weniger ungeeignet. Schwache Steigungen fallen nicht auf oder sind leicht zu verdecken. Ein Beispiel für eine absichtliche Senkung der Platzmitte teilten wir schon in bei der Besprechung des Petersplatzes zu Rom mit. Wenn auch eine solche künstliche Senkung oft mit Bedenken verknüpft sein kann, so wird uns das ihr zugrunde liegende Prinzip doch stets davon abhalten, die Platzmitte künstlich zu erhöhen, was man leider oft genug unnötigerweise ausgeführt sieht.
229. Umrahmung. Der umbaute Platz bedarf wie ein Bild der geschlossenen Umrahmung. Eine nach mehreren Seiten durch Straßen geöffnete und so angeordnete Platzfläche, dass
man weit in die Straßen hineinblickt, kann nicht mehr als beschaulicher Architekturplatz wirken, sondern nur als eine unruhige Erweiterung der Straßenflächen betrachtet werden. Auch künstlerisch ausgebildete Umfriedungsmauern oder Pflanzungen sind als Einrahmung unzureichend. Geschlossene Gebäude, zwischen denen die Straßenmündungen als Nebensache erscheinen, oder mindestens Bogenstellungen und offene Hallen müssen die Fläche einfassen, und zwar in einer Gruppierung, welche das Gleichgewicht in der Massenverteilung und die Mannigfaltigkeit in der Einheit sichert.
230. Maßstab. Richtige Maßstabsverhältnisse lassen sich wohl kaum in allgemeingültigen Zahlen ausdrücken. Wenn daher auch die von Maertens1 entwickelten, im nächsten Kapitel (Art. 259) zum Teil noch anzugebenden Regeln keine unbedingte Richtigkeit beanspruchen können, so liefern sie dem Entwerfenden doch
231. Beispiele. Eine Reihe von Beispielen umbauter Plätze zeigen bis . Wir betrachten zuerst in den Großen Markt in dem wenig bekannten, aber durch seine alten Bauwerke höchst bemerkenswerten flämischen Städtchen Veurne (französisch Furnes).
Die Hauptgebäude, Rathaus und Gerichtshaus, liegen mit einer Durchfahrt versehen ohne axiale Beziehung in der einen Ecke des Platzes; die Kathedrale erhebt sich daneben über den kleinen Giebelhäusern, welche die zur Mitte hin gesenkte Platzfläche umrahmen. So entsteht ein malerisches Gesamtbild von ungewöhnlichem Reiz.
Der Marktplatz zu Lübeck () zeigt eine sehr verwandte Anlage.
Die eine Ecke umfasst das Rathaus nebst Börse mit zwei Flügeln; eine offene Halle vermittelt auch hier den
Verkehr zu den benachbarten Straßen. Die gegenüberliegende Längsseite nimmt das Postgebäude ein, während die Marienkirche über die kleinen Markthäuser emporragt. Der in Veurne leider fehlende Brunnen verschönert die Platzfläche.
Auch der Alte Markt zu Stralsund () zeigt neben dem altertümlichen Rathaus die Nikolaikirche hinter der Häuserreihe.
Ähnliche Anordnungen findet man bei den mittelalterlichen Marktplätzen mancher anderer Städte, z. B. Cöln (siehe Fig. 381, S. 156), Bremen (), wo zwar zahlreiche Straßen von der Platzfläche ausgehen, aber keinen tiefen Einblick gestatten; ferner Breslau, Kiel, Krakau u. a., deren nähere Besprechung hier zu weit führen würde. Bezeichnend ist die sehr oft vorkommende Anordnung, dass das Rathaus am freien Hauptplatz, die Kirche aber zurückgezogen in dessen Nähe erbaut ist (Aachen, Schwerin, Stralsund, Kiel, Lübeck, Neuss, Geldern, Veurne, Krakau usw.).
Eine andere Lösung, bei welcher zwar die Kirche frei auf einem eigenen Platzteil steht, aber mit dem Rathaus und zwei Palästen die Umrahmung des Hauptplatzteiles bildet, zeigt (Marktplatz zu Potsdam).
Einer der bekanntesten und berühmtesten Plätze ist der Markusplatz zu Venedig (), dessen Breite bei 175 m Länge von 58 m auf 90 m zunimmt.
Umschlossen ist er von den beiden Prokuratien, der Markuskirche und einem Teil des Dogenpalastes. Der Hauptblick in der Längsrichtung ist auf die Markuskirche gerichtet, die aber nicht in der Achse des Platzes steht. Die schräge Stellung wird durch den Campanile, welcher an der breiteren Querseite auf dem Platz errichtet ist, und die bekannten drei Flaggenmasten verdeckt. Die durch den Campanile von der Piazza scharf abgetrennte Piazzetta ist
eigentlich nur die von den Lagunen zum Platz führende Zugangsstraße, wirkt aber infolge der Umrahmung durch die Bauwerke und durch die beiden Ziersäulen am Ufer zugleich als selbständige Platzfläche. (Der Wiederaufbau des eingestürzten Campanile ist freudig zu begrüßen, weil er nicht bloß das historische Bild, sondern auch die Ausgewogenheit des Platzes wiederherstellt.)
Von großem Reiz ist auch die in den Maßen bescheidene Piazza dell'Annunziata zu Florenz (), umschlossen von der Vorhalle der Annunziatenkirche und den Säulengängen zweier anderer Monumentalbauten, geschmückt mit dem Reiterstandbild Ferdinands I. und zwei hübschen Springbrunnenschalen. Aus Verona gehören hierher die sehr schöne, kleine Piazza dei Signori und die geräumige Piazza Brà. Der wohl edelste Platz dieser Art überhaupt ist der Kapitolsplatz zu Rom, von Michelangelo selbst derart entworfen, dass er nach der Tiefe breiter wird; dadurch wird das Bild enger umrahmt, während die Platzfläche dem Auge größer erscheint, als sie tatsächlich ist ().
Fußgänger steigen auf der steilen Rampe aufwärts und treten zwischen den beiden die Rampe bekrönenden Dioskuren in die Achse des Platzes, der an drei Seiten von ehrwürdigen Palästen umgeben ist und in der Mitte das berühmte bronzene Reiterbild Marc Aurels trägt. An den Seiten der Aufstiegsrampe führt rechts in Schlangenwindungen ein Fahrweg zur Höhe des Platzes, links eine mächtige Freitreppe zur Kirche Santa Maria in Aracoeli.
Zu den schönsten Plätzen Europas gehört ferner der Stanislaus-Platz zu Nancy ().
Die Hauptseite bildet das prächtige Stadthaus; die beiden Querseiten sind von gleich hohen Palastfassaden eingefasst; die vierte Seite schließlich bilden niedrige Kaffeehäuser, welche den Vordergrund abgeben für den schönen Triumphbogen, der den Weg zur Place de la Carrière bezeichnet. Die vier Ecken des Platzes und die abgehende Rue Ste.-Catherine sind durch vergoldete Eisengitter geschlossen, davon drei mit Toren, zwei mit herrlichen Laufbrunnen. Nur die Hauptzufahrt der Stanislaus-Straße führt offen auf die im Übrigen geschlossen umrahmte Platzfläche, deren Mitte das Standbild von Stanislaus Leszczyński einnimmt.
Der Pariser Vendôme-Platz (Fig. 446) kann mit dem Stanislaus-Platz nicht wetteifern, obwohl er ringsum von gleich hohen Palästen umgeben und mit der berühmten Säule geschmückt ist. Die Ecken des Platzes sind abgeschrägt, die Mitten der Längsseiten durch Vorsprünge betont. Ein Übelstand bei diesem wie bei dem vorigen Platz ist es übrigens, dass die Fläche in ihrer Hauptrichtung von Fuhrwerken befahren werden muss.
Derselbe Umstand beeinträchtigt auch den in dargestellten Amalienborg-Platz zu Kopenhagen, der im Übrigen durch die vier ihn umschließenden gleichartigen Staatsgebäude, das Triumphtor am Hauptzugang der Amalien-Straße und das Reiterstandbild in seiner Mitte fast einzig in seiner Art ist. Zu einer Nachahmung desselben bietet sich indes nur ausnahmsweise Gelegenheit; denn einerseits ist die Kreuzungsstelle zweier Straßen für eine solche Anlage nur statthaft, wenn wenigstens der Fahrverkehr unbedeutend ist und bleibt, und andererseits ist die Möglichkeit einer regelmäßigen Gruppierung von vier gleichartigen Monumentalbauten äußerst selten.
Die Verhältnisse des Amalienborg-Platzes sind gut, diejenigen des in Fig. 444 mitgeteilten Königsplatzes zu München aber schon übertrieben. Die drei Bauten, nämlich die Glyptothek, das
Kunstausstellungsgebäude und die Propyläen, würden bedeutungsvoller erscheinen, wenn der Platz in seinen Abmessungen um etwa ein Drittel verkleinert worden wäre. Der Rathausplatz zu Wien (siehe die Tafel bei S. 296) leidet noch mehr an der Übertreibung des Maßstabes. Selbst so mächtige Bauten wie das neue Rathaus, die Universität, das Parlamentsgebäude und das neue Burgtheater vermögen eine Fläche von $200 \times 400\text{ m}$ Größe nicht wirksam zu umrahmen. Es war nötig, den Platz mit zwei parkähnlichen Anlagen zu bedecken; die Folge davon ist, dass man die gewaltige Fläche so, wie sie auf dem Plan gedacht ist, nur von den oberen Geschossen der Gebäude überschauen kann. Ungleich schöner ist in dieser Hinsicht der Lustgarten zu Berlin, welcher kaum die halbe Größe hat, infolgedessen aber die Bauwerke ringsum besser zur Geltung kommen lässt. Der Schlossplatz zu Stuttgart (siehe , S. 167), als Gartenplatz hervorragend schön, ist als Architekturplatz wegen seiner Größe wenig wirksam.
232. Innenplätze. Eine Abart der umbauten Architekturplätze sind die sich mitunter im Inneren großer Gebäude bildenden, dem öffentlichen Verkehr dienenden Plätze. Solche »Innenplätze« kommen indes nur ausnahmsweise vor, und zwar meist nur in fürstlichen Palästen; es genügt, als Beispiele den Franzensplatz in der Hofburg zu Wien, den Zwinger zu Dresden, den Hof des Dogenpalastes in Venedig, die Place du Carrousel bei den Tuilerien und den mit Gartenanlagen geschmückten, von Säulengängen und Läden umgebenen Innenplatz im Palais Royal zu Paris zu nennen.
In ist der Zwinger zu Dresden ohne seinen inneren Schmuck in der Gestalt skizziert, welche er nach Sempers Vorschlag erhalten sollte; die heutige Querachse sollte sich als Längsachse bis zur Elbe erstrecken. Der mit konkaver Fläche geformte Innenplatz ist ein Kabinettstück des Städtebaus.
Solche Anordnungen bilden den Übergang zu deutschen Burg- und Schlosshöfen sowie italienischen Palasthöfen, welche hier nicht zu behandeln sind2.
233. Gleichartige Architektur. Von den Innenplätzen und Höfen hat sich das Bestreben, eine einheitliche architektonische Umrahmung zu schaffen, auch auf offene Stadtplätze, ja auf ganze Straßen übertragen. Außer bei den oben genannten Platzanlagen findet man die einheitlichen Palastfassaden besonders häufig bei italienischen Plätzen (z. B. Piazza della Croce und Piazza Cavour zu Florenz, Piazza Vittorio Emanuele zu Rom). Dieses Bestreben kann nur gebilligt werden, wo es sich um wirkliche Monumentalbauten handelt, und selbst dann ist das Gleichgewicht in den Massen bei verschiedenartiger Architektur der Einförmigkeit vorzuziehen. Gewöhnliche Wohnhäuser zwangsweise hinter langen gleichförmigen Fassaden unterzubringen, ist verwerfliches Scheinwesen und zugleich unschön. Ein warnendes Beispiel solcher Einförmigkeit bietet der Regent's Quadrant in London dar.
Footnotes
- Nach: Maertens, H. Der optische Maßstab etc. 2. Aufl. Berlin 1884. eine Reihe wichtiger Gesichtspunkte. Die Platzfläche muss gestatten, dass man alle sie umgebenden Gebäude im für die Anschauung erwünschten Abstand betrachten kann. An zu großen Plätzen (Friedrichsplatz in Kassel, Rathausplatz in Wien, Széchenyi-Platz in Szegedin, auch Königsplatz in München, Augustusplatz zu Leipzig, Kaiserplatz in Straßburg) verlieren die Gebäude an Bedeutung und Wirkung; auf zu kleinen Plätzen fehlen die erwünschten Betrachtungspunkte. ↩
- Siehe in dieser Beziehung Teil IV, Halbbd. 1 (Abt. I, Abschn. 5, Kap. 3: Hofanlagen) dieses »Handbuches«. ↩





















