Abschnitt 78

e) Verschiedenartige Stadtteile

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400. Hauptteile einer Stadt. Eine Großstadt besteht in der Regel aus folgenden Teilen:

  1. die Innenstadt oder Altstadt, deren Mitte als Stadtkern bezeichnet zu werden pflegt;
  2. die neueren Stadtviertel, auch Neustadt genannt;
  3. die sich daran ansetzenden, im Bau begriffenen äußeren Stadtteile, auch Außenstadt oder Stadterweiterung genannt;
  4. die Vororte, teils alte Dörfer, teils neue industrielle und Wohnansiedlungen, letztere besonders aus Landhausvierteln und Arbeiterkolonien bestehend.

Bei mittleren und kleineren Städten fehlen von diesen verschiedenartigen Ortsteilen bald diese bald jene, oder sie sind nur bruchstückweise vorhanden; sie bilden oder ergänzen sich beim Wachstum der Bevölkerung. Und auch innerhalb der vier Hauptteile oder Hauptabschnitte der Stadt findet vielfach eine Gruppierung der Bevölkerung nach Wohlhabenheit oder Beschäftigung statt. In letzterer Beziehung sind namentlich zu unterscheiden: $\alpha$) Großgewerbe und Großhandel, $\beta$) die Arbeiterbevölkerung, $\gamma$) Ladengeschäfte, $\delta$) die Handwerke, $\epsilon$) derjenige Teil der Bürgerschaft, der innerhalb der Wohnung eine besondere Berufstätigkeit nicht ausübt (Rentner, Industrielle, Kaufleute, Beamte usw.).

401. Rücksicht auf zukünftige Benutzung. So schwierig und unsicher es ist, die Art der Entwicklung einer Stadt und die Gruppierung der Zukunftsbevölkerung vorhersehen zu wollen, so ist es doch unerlässlich, bei Aufstellung des Stadterweiterungsplanes für die verschiedenen Teile

402. Fabriken und Handelsniederlagen. Die Lage an Eisenbahnen und Wasserwegen, der geringe Bodenwert (wegen Entlegenheit und reizloser Umgebung), endlich das Vorhandensein geräumiger, ausdehnungsfähiger, wenig parzellierter Grundflächen — dies sind Merkmale für ein Bauland, welches sich zum Anbau von Fabriken und Handelsniederlagen eignen soll. Großgewerbetreibende und Großkaufleute sind nicht, wie ihre kleineren Berufsgenossen, genötigt, ihre Wohnung mit den Geschäfts-, Lager- und Fabrikräumen zu vereinigen.

403. Arbeiterviertel. Die Wohnstätten der Arbeiterbevölkerung werden mit Vorliebe die Nähe des Großgewerbes und Großhandels und, ebenso wie jene, besonders billige Baugründe aufsuchen. Übrigens ist, wenn auch lagenweise die Bildung kleiner Arbeiterviertel oder Arbeiterstraßen durchaus natürlich erscheint, die Ansammlung der Arbeiterfamilien auf einem Punkt, die Absonderung derselben von der wohlhabenderen Bürgerschaft keineswegs erwünscht. Sowohl aus sozialpolitischen wie aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Gründen ist die Durchdringung der verschiedenen Bevölkerungsklassen zu begünstigen. Die freiere Bauart und geräumigere Wohnungsart der Wohlhabenderen kommt dann den Ärmeren wenigstens mittelbar etwas zugute; die Ernährung der Arbeiterfamilie wird durch die Möglichkeit, dass die einzelnen Familienmitglieder in der Nähe auf die verschiedenste Weise einen Broterwerb finden, wesentlich erleichtert.

404. Ladengeschäfte. Für Ladengeschäfte eignen sich die Hauptverkehrslinien, also die Torstraßen und mehr noch die Radialstraßen der inneren Stadt. Der stets lebhafte und wechselnde Verkehr ist für Ladengeschäfte Vorbedingung. Den Toren zunächst finden die Geschäfte, welche mit den Landbewohnern verkehren, die beste Stelle; mehr im Inneren liegen die Läden für anspruchsvollere Käufer. Den Stadtkern pflegen die Ladengeschäfte nach allen Richtungen einzunehmen und zuweilen ganze Geschäftsviertel auszufüllen.

405. Handwerker. Im Mittelalter nahmen oft auch die Handwerke ganze Straßen oder Viertel ein, und zwar pflegten gleichartige Handwerke sich örtlich zusammenzulegen. Alte Straßennamen wie »Löhergraben«, »Kupfergasse«, »Unter Hutmacher« usw. erinnern an diese Absonderung der Gewerbe und Stände, welche in der Neuzeit nicht mehr üblich ist. Heute sind die Handwerksbetriebe fast in der ganzen Stadt unter die übrigen Bewohner zerstreut. Die verkehrsreichen Tor- und Radialstraßen sind zwar für die Handwerke die beste Lage; sie folgen aber auch den Bevölkerungsklassen, für welche sie arbeiten, von denen sie leben, in entlegenere Teile der Stadt, sowohl in die Fabrik- und Arbeiterviertel als in die vornehmen Wohngegenden. Sind auch Promenaden- und Luxusstraßen für die Ansiedelung von Handwerkern wegen der Höhe des Bodenpreises und der Miete ungeeignet, so ist doch in den großen Miethäusern das Zusammenwohnen des Handwerksmeisters im Erd- oder Kellergeschoss mit dem Reichen in den oberen Stockwerken nichts Ungewöhnliches. Nicht weniger oft findet man in den Städten mit kleineren Häusern, dass vornehme Wohnstraßen mit untergeordneteren Parallel- und Nebenstraßen abwechseln, welche dem Handwerkerstande die zweckmäßigste Ansiedelung gestatten.

406. Wohnviertel. Für die letzte Gruppe der Bevölkerung, welche die geschäftslosen Wohnungsviertel aufsucht, auch für Künstler, Gelehrte usw., eignen sich die durch Wohnstraßen aufgeschlossenen Geländeteile zwischen den Verkehrsstraßen sowie solche an der Außenseite der Stadt liegende Teile, die sich durch Annehmlichkeit der Umgebung, Freiheit von lästigen Gewerbebetrieben, Nähe von Erholungsanstalten und Spaziergängen bei guten Verbindungen zur inneren Stadt auszeichnen.

407. Durchdringung der Gruppen. Scharf ausschließend kann und soll nach dem Gesagten die Gruppentrennung niemals sein; stets wird ein gewisses Durchdringen der Bevölkerungsgruppen untereinander sowie der Bevölkerungsgruppen und Stadtteile stattfinden. Die lebhaften Torstraßen werden beispielsweise in allen Stadtteilen immer die Geschäfte und Wirtshäuser anlocken; die Hauptringlinien werden in der Regel die besten und vornehmsten Wohnstraßen bilden; die Vorortbezirke dienen wie für Fabriken so auch für Landhausansiedelungen je nach der Eigenart ihrer Lage.

408. Anforderungen der Gruppen. Der Stadtplan kann nicht bloß, er muss die Eigentümlichkeiten der genannten Gruppen berücksichtigen. Die Fabrikgegend verlangt Vermeidung kleiner Blöcke, ein regelmäßiges Straßennetz ohne Luxus in der Ausstattung und ohne übermäßige Breiten. Ein Arbeiterviertel erfordert kleine Blöcke, bescheidene Straßen, besondere Pflege aller gesundheitlichen Anlagen, namentlich freie Spielplätze und Baumpflanzungen. Dem Geschäftsviertel sind eine überlegte, mäßig große Baustellenteilung sowie zahlreiche direkte Verkehrslinien, besonders auch Diagonalstraßen, dienlich. Die stille Wohngegend erhält Alleen, Vorgärten, öffentliche Pflanzungen aller Art, und beim Vorwalten des Einfamilienhauses und Bürgerhauses Baublöcke mit geräumigen inneren Gartenflächen.

Es ist hiernach unerlässlich, dass der den Stadtbauplan entwerfende Architekt sich so weit als möglich aus gegebenen Verhältnissen ein Bild über die Art der Bebauung und Bewohnung abzuleiten sucht, welche für die Projektstraßen zu erwarten steht; es ist weniger schlimm, wenn im Einzelnen unvermeidliche Irrtümer vorkommen, die ja nicht immer unverbesserlich sind, als wenn der Mangel der erforderlichen Rücksichtnahme sich beim wirklichen Fortschreiten des Anbaues in zahlreichen »vermeidbar gewesenen« Schwierigkeiten rächt.

409. Herchers Vorschläge. Einen sehr anziehenden Vorschlag zur Gruppierung der verschiedenen Stadtteile und Bevölkerungsklassen hat Ludwig Hercher in seiner Schrift »Großstadterweiterungen« (Göttingen 1904) dargestellt und begründet1). Nach Hercher können »unsere Innenstädte in ihrer jetzigen Umwandlung weder die berechtigten Wünsche für die Erhaltung des Alten erfüllen, noch zur Entfaltung des ganzen neustädtischen Wesens die geeigneten Stätten bilden«; Verkehr, Wohnwesen und Geschäftsleben können dort nicht nach Wunsch gefördert werden und die »schwindelnde Steigerung der Bodenpreise im Stadtkern ist ein Hemmschuh der Entwicklung und des Fortschrittes«. Auch die neueren Stadtviertel und »die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Außenbezirke der Großstädte entsprechen nicht den Anforderungen, welche die Neuzeit an ausreichende, gesunde Wohnungen für alle Bevölkerungsklassen und an die Entwicklung des öffentlichen und Geschäftslebens stellen darf und stellen muss«. Die Vororte endlich entsprechen wegen ihrer für den Erwerb und den Lebensgenuss zu entfernten Lage und wegen ihrer vielfachen Durchkreuzung mit lautem, durchgehendem Verkehr nur einem einseitigen Bedürfnis des Wohnens, »aber auch dieses nicht in genügendem Umfange und nicht in zu erstrebender Vollkommenheit«. Hercher schlägt deshalb eine ideelle Großstadterweiterung nach vor, welche folgende Hauptmerkmale besitzt:

Fig. 592.: Städtebaulicher Entwurf für eine Großstadterweiterung nach Ludwig Hercher.
  1. die Anlage vieler auf wenigen Stellen vereinigter Platzgruppen mit zahlreichen daranliegenden öffentlichen Gebäuden, sog. »Stadtzentren«;
  2. die Verbindung dieser Zentren untereinander durch wenige leicht gekrümmte, ununterbrochene, »auffallend breite Hauptstraßen«;
  3. das Verbleiben großer Bezirke zwischen diesen Hauptstraßen und ihre Unterteilung durch zahlreiche kürzere, ungezwungen verlaufende schmale Nebenstraßen.

Diese drei verschiedenartigen Teile der Stadterweiterung sollen ungefähr entsprechen der die öffentlichen Gebäude aufnehmenden Innenstadt, der von breiten Straßen durchzogenen Neu- und Außenstadt und den zum stillen Wohnen oder zu Industriezwecken dienenden Vororten. Dagegen bilden sie gegenüber diesen Bestandteilen der heutigen Großstadt nach Lage und Ausbildung einen wesentlichen Gegensatz. Die Abbildung zeigt, wie die Felder zwischen den Hauptverkehrsstraßen zu Bürgerhäusern, Landhäusern, Arbeiterwohnungen, auch Parkanlagen und Industriebauten benutzt werden sollen, wie sogar ein altes Dorf in einem solchen Zwischenfelde weiterleben kann, und wie die Vorteile des weiträumigen, gesunden und ruhigen Wohnens sich mit der unmittelbaren Nähe der Arbeitsstätten, der Kaufgelegenheiten, des Verkehrs und aller großstädtischer Errungenschaften verbinden lassen.

Der Verwirklichung der Hercherschen Vorschläge stehen zwar beträchtliche praktische Schwierigkeiten im Wege; sie sind aber an sich so wohldurchdacht und anziehend, und der ihnen zugrunde liegende Gesamtgedanke ist so gesund, dass sie nicht bloß grundsätzliche Zustimmung, sondern auch Anwendung im Rahmen der wirklichen Verhältnisse und Möglichkeiten verdienen.

410. Zwang und Freiheit. Die verschiedenartigen Teile einer Stadterweiterung werden durch den Bebauungsplan und die Bauordnung vorbereitet. Der Bebauungsplan und die ihm angepasste Bauordnung üben naturgemäß einen Zwang aus, der nützlich, aber auch schädlich sein kann. Letzteres namentlich, wenn die Voraussicht des Entwerfers und der Behörden sich in der Folgezeit als irrig erweist. Daraus folgt, wie einerseits mit äußerster Vorsicht Plan und Bauordnung festzustellen sind, und wie andererseits der — nicht ganz von Bedenken freie — Zwang so weit als möglich durch eine gewisse Freiheit ersetzt werden sollte. Von der Bauordnung wird in dieser Hinsicht in Abschn. 4, Kap. 7 die Rede sein; bezüglich des Bebauungsplanes haben wir schon erwähnt, wie es sich empfiehlt, gewisse Planteile zwar zu entwerfen, die gesetzliche Feststellung aber aufzuschieben, bis die unmittelbare Notwendigkeit durch die Baulust herbeigeführt und alsdann der Entwurf nochmals überprüft worden ist. Aber auch dem Grundbesitzer und Bauenden selbst kann, obschon die Gemeinde die gesetzliche Trägerin des ganzen Fluchtlinienwesens ist, ohne Nachteil manche Freiheit gelassen werden. Weniger bezüglich der Hauptstraßenzüge, wohl aber in der Unterteilung. Lässt eine Gemeinde einer Bodengesellschaft, einer Baugesellschaft oder einer grundbesitzenden Körperschaft oder Privatperson die Möglichkeit und Freiheit, auch ihrerseits Bebauungsplanentwürfe aufzustellen, selbst Bauordnungsvorschläge zu machen, so kann, je nach der künstlerischen oder technischen Kraft der tätigen Persönlichkeiten, das Ganze nur an Eigenart und Mannigfaltigkeit gewinnen.

411. Freiflächen; Wald- und Wiesengürtel. Es versteht sich von selbst, dass die allgemeinen Gesichtspunkte nur von der Gemeinde und den ihr vorgesetzten Staatsbehörden wahrgenommen werden können. Ein wesentlicher Punkt dieser Art ist die Frage, ob überhaupt ein bestimmtes Gelände bebaut werden soll oder ob es zum öffentlichen Wohle freizuhalten ist, sei es für die Ableitung von Hochwassern, sei es als Parkanlage, Wiese und Wald. Die Freihaltung von Hochwasserprofilen pflegt durch die Gesetzgebung geregelt zu sein; die Freihaltungen anderer Art bedürfen der Überleitung der in Betracht kommenden Gelände in kommunalen oder staatlichen Besitz durch Ankauf oder Enteignung. Je mehr die Städte sich ausdehnen, umso wichtiger werden die Freiflächen in der Stadt und außerhalb derselben. Zu rühmen sind die Gemeinden^61), die es sich deshalb angelegen sein lassen, Wälder in ihrer Umgebung anzukaufen, als Erholungsorte ihrer Bevölkerung einzurichten und der Bebauung zu entziehen. Und ein hoffentlich auch für andere Großstädte bahnbrechender Gedanke ist der Beschluss der Stadt Wien, mit einem Aufwande von 50 Mill. Kronen rings um die Vororte einen Wald- und Wiesengürtel von 4400 ha Ausdehnung unter Schonung der vorhandenen Bestände teils zu erhalten, teils neu anzulegen^62), bestehend aus Wald-, Wiesen- und Parkflächen, die durch breite Gartenstraßen in Verbindung gesetzt sind. Innerhalb dieses Gürtels soll eine »Höhenstraße« angelegt werden, die prächtige Aussichten über die Stadt und das Donautal gewährt.

Footnotes

  1. Siehe: Deutsche Bauz. 1905, S. 103.

Datenansicht

Städtebaulicher Entwurf für eine Großstadterweiterung nach Ludwig Hercher.

Fig. 592.

Städtebaulicher Entwurf für eine Großstadterweiterung nach Ludwig Hercher.