Abschnitt 141

a) Baumreihen

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619. Allgemeines. Die Baumreihen kommen in ein-, zwei- oder mehrfachen Linien vor, welche der Straßenrichtung entsprechen, daher in gerader oder gekrümmter Richtung verlaufen und in regelmäßigen Abständen mit Bäumen bepflanzt sind. Zwar ist es richtig, dass bloße Baumreihen einen eigentlich künstlerischen Eindruck nicht darzubieten vermögen, umso weniger, wenn die Bäume kränkeln, wenn die Lücken nicht nachgepflanzt und überhaupt Nachlässigkeiten und Fehler in der Pflanzung und Unterhaltung begangen werden; auch muss zugestanden werden, dass die bestgepflegten Baumreihen imstande sind, den Verkehr zu stören und schöne Gebäudeansichten zu verdecken. Andererseits aber sind Baumreihen in sehr vielen Fällen das beste Mittel, städtische Straßen zu verschönern, die Fläche zu beleben, schattenspendend und staubmildernd zu wirken, Anklänge der Natur in die Steinmassen der Stadt zu bringen. Nicht das Verdrängen der Baumreihen, sondern ihr maßvolles, fachgemäßes Anbringen und ihre aufmerksame Pflege ist deshalb Aufgabe des Städtebaus. An Straßenerweiterungen sind auch Baumgruppen oder einzelne Bäume ein empfehlenswertes Verschönerungs- und Belebungsmittel.

620. Straßenbreite. In beidseitig geschlossen bebauten Straßen von weniger als $20\text{ m}$ Breite können Bäume in zwei Reihen nicht gedeihen; der Abstand des Stammes von Häusern muss mindestens $5\text{ m}$ betragen, wenn eine gesunde Krone sich entwickeln soll. Beträgt die Straßenbreite zwischen $16$ und $21\text{ m}$, so wird man, wenn nicht Vorgärten vorhanden sind, mit einer Baumreihe sich begnügen müssen, was einen unsymmetrischen Straßenquerschnitt voraussetzt (vgl. Art. 146, S. 85). Erst bei $22\text{ m}$ Straßenbreite beginnt die unbedenkliche Zulässigkeit von zwei, bei $30\text{ m}$ Breite von drei Baumreihen. Die Zahl der Reihen kann bis auf sechs und mehr wachsen; dadurch und durch die verschiedenartige Verteilung derselben auf den Straßenflächen entstehen die mannigfaltigsten Straßenprofile, von welchen wir in Abschn. 2, Art. 145 bis 165 (S. 85 bis 118) eine größere Auswahl mitgeteilt haben. Vorgärten zur Seite der Straßen und Lücken in der Häuserreihe (offene Bebauung) kommen der Baumpflanzung vorteilhaft zustatten. In Vorgartenstraßen von $15\text{ m}$ Verkehrsbreite sind schon zwei Baumreihen anwendbar.

621. Berücksichtigung von Monumentalbauten. Vor monumentalen Gebäuden pflegt man die den Anblick störenden Baumreihen fortzulassen, nach Bedarf sogar die ganze Straßenanordnung zu unterbrechen, indem man entweder eine nur mit Bürgersteiginseln, Kandelabern, Masten und dergleichen ausgestattete Fläche anordnet (Opernplatz in Paris) oder die Baumreihen durch Rasenfelder mit Blumenbeeten und niedrigen Zierpflanzen ersetzt (). So schließen mit Recht die Baumreihen »Unter den Linden« zu Berlin an der Stelle, wo die bedeutenderen Bauten beginnen, und auf der Ringstraße zu Wien sind die Baumreihen vor der Oper und anderen Monumentalbauten unterbrochen. Andere Beispiele zeigen der Appellhofplatz zu Köln (, S. 124), der Boulevard de Strasbourg zu Le Havre usw.

Fig. 862.: Lageplan des Boulevard des Arts in Antwerpen mit Unterbrechung der Baumreihen vor einem monumentalen Bankgebäude.

622. Abstand der Bäume. Der Abstand der Straßenbäume voneinander beträgt $5$ bis $10\text{ m}$, durchschnittlich $7,50\text{ m}$. Für gewisse klein bleibende Baumarten, z. B. Robinie und Rotdorn, genügt ein Abstand von $5$ bis $6\text{ m}$, während z. B. für Platanen, deren Kronen sich weit ausladend entwickeln, $10\text{ m}$ Abstand nicht übertrieben ist. Für die Pflanzung auch breit sich entwickelnder Bäume in $5\text{ m}$ Abstand wird geltend gemacht, dass alsdann junge Bäume mit unentwickelten Kronen schneller eine gewisse Fülle und einen schattigen Weg erzielen, dass es ferner leicht sei, durch Herausnehmen jedes zweiten Baumes für die Entwicklung größerer Kronen Luft zu schaffen, sobald das fortgeschrittene Wachstum dies verlange. Wenn man dennoch bei neuen Straßenalleen von vornherein meist den Abstand von $7$ bis $8\text{ m}$ einführt, so leitet dabei die Erwägung, dass bei nur $5\text{ m}$ Entfernung die mit Schutzkörben umgebenen Bäumchen dem Verkehr als hinderlich sich erweisen und dass später der doppelte Abstand von $10\text{ m}$ auf lange Zeit und vielleicht auf immer den Eindruck der Leere hervorruft, da eine üppige und regelmäßige Entwicklung der Stämme und Baumkronen bis in hohe Altersjahre auf städtischen Straßen nur ausnahmsweise zu erwarten steht.

623. Entfernung der Reihen. Für die Entfernung der Reihen voneinander gilt annähernd dasselbe wie für den Baumabstand in der Reihe. Sowohl für Fußgänger- als auch für Reiteralleen ist das Breitenmaß von $6$ bis $8\text{ m}$ das gebräuchliche (vgl. bis , S. 89 bis 117). Sehr zweckmäßig ist es, bei drei- oder mehrreihigen Alleen die Reihen gegeneinander zu verschieben, d. h. die Bäume nach der Rautenform (en quinconce ) zu pflanzen, um den einzelnen Kronen mehr Luft zu geben und das Bild etwas mannigfaltiger zu machen ( u. ). In diesem Falle kann die Entfernung der Reihen unter Umständen und nach Bedarf bis auf $5\text{ m}$ eingeschränkt werden, da der Baumabstand diagonal zu messen ist; für das Benutzen zum Spazierengehen und Reiten sind indes Alleen von weniger als $6\text{ m}$ Breite unerwünscht.

Soll die Allee befahren werden, so treten für die Breitenbestimmung die in Art. 144 (S. 84) u. 315 (S. 255) erörterten Rücksichten ein, die in der Regel breitere, unter Umständen zwei- bis dreimal breitere Reihenentfernungen verlangen, als vorhin besprochen wurden. Ebenso sind größere Abstände erforderlich, wenn man zwischen den Baumreihen Rasen- und Pflanzenfelder anlegen will; in diesem Falle kann der Reihenabstand von $10\text{ m}$ als Mindestmaß angesehen werden.

Fig. 863: Schematische Darstellung einer gewöhnlichen, rechtwinkligen Baumstellung im Straßenraum mit Bemaßung.
Fig. 864: Schematischer Grundriss einer verschobenen Baumpflanzung (im Quincunx-Verband) für städtische Alleen.

Datenansicht

Querschnittsprofil der Landgrafenstraße in Berlin mit Maßen und Aufteilung von Fahrdamm, Bürgersteigen und Vorgärten.

Fig. 139

Querschnittsprofil der Landgrafenstraße in Berlin mit Maßen und Aufteilung von Fahrdamm, Bürgersteigen und Vorgärten.

Querschnittsprofil des Stradone delle Cascine in Florenz im Maßstab 1:500.

Fig. 264

Querschnittsprofil des Stradone delle Cascine in Florenz im Maßstab 1:500.

Lageplan einer doppelten Rampenanlage am Appellhofsplatz in Köln.

Fig. 283.

Lageplan einer doppelten Rampenanlage am Appellhofsplatz in Köln.

Lageplan des Boulevard des Arts in Antwerpen mit Unterbrechung der Baumreihen vor einem monumentalen Bankgebäude.

Fig. 862.

Lageplan des Boulevard des Arts in Antwerpen mit Unterbrechung der Baumreihen vor einem monumentalen Bankgebäude.

Schematische Darstellung einer gewöhnlichen, rechtwinkligen Baumstellung im Straßenraum mit Bemaßung.

Fig. 863

Schematische Darstellung einer gewöhnlichen, rechtwinkligen Baumstellung im Straßenraum mit Bemaßung.

Schematischer Grundriss einer verschobenen Baumpflanzung (im Quincunx-Verband) für städtische Alleen.

Fig. 864

Schematischer Grundriss einer verschobenen Baumpflanzung (im Quincunx-Verband) für städtische Alleen.