194. Zweck.
Der Name zeigt an, dass es sich hier um freie Flächen handelt, welche nicht dem allgemeinen Straßenverkehr unterworfen sein, sondern zum geschäftlichen Aufenthalt, zum An- und Verkauf, zu Schaustellungen, zu Volksfesten und dergleichen benutzt werden sollen. Man spricht in diesem Sinne von Marktplätzen, Messplätzen, Börsenplätzen, Schauplätzen, Festplätzen, Volksplätzen. Sie bilden, insofern sie vom allgemeinen städtischen Fahrverkehr, zeitweise sogar vom durchgehenden Fußverkehr ausgeschlossen sind, den geraden Gegensatz zu den vorhin behandelten Verkehrsplätzen .
195. Marktplätze.
In den Provinzstädten, besonders in alten Orten, pflegt der »Markt« diejenige freie Fläche in der Mitte der Stadt zu sein, wo das Rathaus, die Börse oder Halle, die Wache, auch wohl die Zunfthäuser stehen und in dessen Nähe sich auch die Hauptkirche erhebt. Hier wurden und werden die Kaufgeschäfte an bestimmten Tagen oder auch gelegentlich beim Besuche der genannten öffentlichen Gebäude besorgt; hier fanden und finden Schaustellungen, Volksfeste, auch militärische Aufzüge statt. In schlesischen und böhmischen Städten ist es der »Ring«, in belgischen und französischen Städten die Place d'armes, in kleineren italienischen Städten die Piazza oder die Signoria, welche alle diese Zwecke in sich vereinigt.
196. Markthallen.
Ein Übergang vom offenen Marktplatz zu den geschlossenen und bedeckten Markthallen ist die in Belgien, Frankreich, Italien und Österreich vielfach übliche, auch in ostdeutschen Städten vorhandene Einrichtung, dass rings um den Marktplatz oder auf demselben niedrige, offene Hallen stehen, welche entweder in einzelnen Verkaufsständen verpachtet werden oder doch dem Marktvolk bei schlechter Witterung Unterkunft gewähren.
197. Sonstige Nutzplätze.
Die Neuzeit strebt überall, besonders in den größeren Städten, nach bedeckten und geschlossenen Hallen, welche die freien Marktplätze ersetzen. Dennoch wird das Bedürfnis nach solchen freien Plätzen für den Verkauf von Gemüse, Obst, Blumen, für Jahrmärkte und Schaustellungen nicht verschwinden, weder in den Außenbezirken der Großstädte noch in den Mittel- und Kleinstädten. Der Stadtplan und die Stadterweiterung müssen daher geeignete Marktplätze (Nutzplätze) vorsehen auf die Gefahr hin — insofern hier von einer Gefahr die Rede sein kann —, dass der betreffende Platz in Zukunft seine Bestimmung wechselt, beispielsweise zu einer Schmuckanlage, zu einem Kinderspielplatz oder als Baustelle für ein öffentliches Gebäude verwendet wird. Ungefähr 1 m² Nutzfläche auf je 10 Einwohner ist das Mindeste, um dem Bedürfnis zu entsprechen.
198. Eigenschaften.
Ein Marktplatz muss dem Verkehrsmittelpunkt des zu versorgenden Stadtteils oder des städtischen Weichbildes überhaupt tunlichst nahe gerückt sein; der Hauptverkehr muss wenigstens an einer Seite vorbeiführen, und zwar womöglich der Verkehr einer Torstraße oder einer anderen, zu den Vororten bequem liegenden Straße; die Fuhrwerke und Straßenbahnen dürfen den Platz in keiner Weise durchkreuzen. Es ist selten leicht, diese drei Bedingungen vereinigt beim Entwerfen des Stadtplanes zu erfüllen; aus diesem Grunde ist es in manchen Städten so schwer,
neben dem infolge des Wachstums der Stadt nicht mehr ausreichenden alten Markt einen der anderen freien Plätze zum zweiten Markt zu machen.
199. Schmuck. Mehr als die Verkehrsplätze sind die Marktplätze geeignet, mit Baumpflanzungen, Laufbrunnen und Denkmälern geziert zu werden. Die Baumreihen sind für die Ein-
Geschichtliche Häuser (zu ):
- Nr. 1 u. 2: Maison des Boulangers.
- Nr. 3: La Presse.
- Nr. 4: Le Sac.
- Nr. 5: La Louve.
- Nr. 6: La Maison des Bateliers.
- Nr. 7: Le Renard.
- Nr. 8: L’Étoile.
- Nr. 9: La Cygne.
- Nr. 10: La Maison des Brasseurs.
- Nr. 11: La Rose blanche.
- Nr. 12: Le Mont Thabor.
- Nr. 13: Le Duc de Bavière.
- Nr. 14 bis 19: Maison des Ducs de Brabant.
- Nr. 14: L’Hermitage.
- Nr. 15: La Fortune.
- Nr. 16: Le Moulin à Vent.
- Nr. 17: Le Pot d’Étain.
- Nr. 18: La Colline.
- Nr. 19: L’Ancienne Bourse.
- Nr. 20: La Balance.
- Nr. 24 u. 25: Maison des Tailleurs.
- Nr. 26 u. 27: Maison des Peintres.
- Nr. 28: La Chambre de l’Amman.
- Nr. 30: Estaminet à l'Étoile.
- Nr. 34: Le Paon.
- Nr. 36: L’Arbre Vert.
teilung der Stände günstig und für den Aufenthalt angenehm; Laufbrunnen sind als Trink- und Tränkegelegenheit für Menschen und Tiere erwünscht.
200. Bedeckte Märkte. Für die teilweise oder ganz bedeckten Märkte gelten dieselben Grundbedingungen wie für freie Marktplätze. Hier tritt noch die Forderung einer regelmäßigen
Gestalt und nach Möglichkeit die gute Verbindung mit den Eisenbahnen, besonders den Vorortbahnen, hinzu; bei größeren Ansprüchen endlich der Bedarf an Keller- und Kühlräumen.
Auch für die sonstigen oben genannten Benutzungsarten, als Schaustellungen, Jahrmärkte oder Kirmessen, ferner für Volksfeste und Volksbelustigungen sind die Marktplätze bei hinreichender Größe ihrer Lage und Beschaffenheit nach geeignet. Die Abmessungen müssen dem Zwecke entsprechen; in der Regel sind erhebliche Maße notwendig.
201. Volksplätze. Namentlich aber sollte in großen Städten für eine angemessene künstlerische Ausstattung der Schau- und Festplätze mehr als bisher üblich gesorgt werden.
Die Griechen und Römer könnten in dieser Hinsicht wieder unsere Vorbilder werden. Offene Hallen oder Terrassen mögen die freie Fläche umgeben; die Letztere müsste der besseren Übersichtlichkeit wegen um einige Stufen gegen die umgebenden Straßen gesenkt werden. Unzweifelhaft würden die Volkstänze auf der Piazza Navona zu Rom und das Karnevalsleben auf dem Neumarkt zu Köln ein doppelt reizvolles Bild gewähren, wenn man ringsum von Straßen und Terrassen das Feld des Festes überschauen könnte, während heute nur die oberen Geschosse der umgebenden Häuser den vollen Genuss darbieten. Torbauten, Bildsäulen, Obelisken, Laufbrunnen können zur Zierde des Platzes dienen, welcher dadurch zugleich in die später zu behandelnde Klasse der Architekturplätze erhoben würde1.
202. Beispiele. u. stellen den Altenmarkt zu Köln und den Marktplatz zu Düsseldorf dar; den Marktplatz zu Brüssel, der zugleich vermöge seiner Gebäude, der geschlossen wirkenden Umrahmung und der guten Größenverhältnisse zu den schönsten Architekturplätzen gehört, die es gibt. u. zeigen den Normalgrundriss, nach welchem die Marktplätze fast aller mittelalterlichen Kolonialstädte des deutschen Ostens angelegt sind (z. B. Glogau, Posen, Neustadt in Oberschlesien, Waldenburg, Dirschau, Pilsen): die Straßen münden an den Ecken nicht in voller Breite auf den Platz, dessen Seiten mitunter von Bogenhallen umgeben sind. Die Platzflächen sind teilweise bebaut.
Bei den Pariser Markthallen ( u. ) ist gewissermaßen das Innere eines Häuserblocks für die Markthalle benutzt, Letztere aber allseitig von Straßen umgeben. zeigt die unter Abbruch eines alten Stadtviertels erbaute Hauptmarkthalle zu Köln mit Eisenbahnanschluss an der Ostseite.
Von vortrefflicher Wirkung ist die alte, langgestreckte, mit drei herrlichen Brunnen geschmückte Piazza Navona zu Rom (), als Marktplatz zweckmäßig und als Volkstanzplatz für italienische Nächte mit entsprechender Beleuchtung entzückend schön.
Die Absicht, auch aus dem Königsplatz in der Kölner Stadterweiterung () einen würdigen Festplatz herzustellen, ist leider nicht verwirklicht worden. Nach Größe (27 000 m²), Lage und Gestalt wäre er für Volksfeste, für militärische Schauspiele und insbesondere für die Aufstellung des alljährlichen Fastnachtszuges vorzüglich geeignet gewesen.
203. Droschkenstandplätze. Eine besondere Art von Nutzplätzen , welche wir noch nicht erwähnt haben, sind die Droschkenstandplätze. In Ermangelung geeigneter Sonderplätze lässt man die Lohnfuhrwerke am Rande von Märkten, auf Vorplätzen öffentlicher Gebäude, auf Straßenerweiterungen oder am Anfang von Seitenstraßen neben den Hauptverkehrsadern Aufstellung nehmen. In London pflegt die Aufstellung in den Zwickeln der Zirkus-Plätze und in der Mittellinie breiter Fahrdämme (wie Farringdon Street, Haymarket Street usw.) stattzufinden. u. stellen zwei
Droschkenstände dar, wie sie für diesen Zweck besonders passend sind. Die Wagen halten so, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen; zur Verhandlung mit den Kutschern und zur Besteigung des Fuhrwerks gewähren die Bürgersteiginseln einen sicheren Platz.
Footnotes
- Vergl.: Heuser, G. Über öffentliche Plätze und ihre Einrichtung zu festlichen Zwecken etc. Deutsche Bauz. 1889, S. 508. ↩











