677. Wege.
Die Wege sollen einesteils die nötigen, möglichst nahen Verbindungen zwischen den zu besuchenden Punkten des Gartens bilden, anderenteils aber den Wanderer unbewusst derart führen, dass sich ihm die landschaftlichen Bilder in wirksamster Weise nacheinander darbieten. Die Richtung und Lage der Wege soll stets eine natürliche sein; es dürfen also nicht große Umwege verlangt werden, wo die natürlichen Verhältnisse das unmittelbare Erreichen eines Zieles erlauben; der Weg darf nicht über einen Hügel geführt werden, wenn die Linie in der Ebene ohne Hindernis ist. Auch einer auf dem Papiere anscheinend schönen Kurve zuliebe dürfen unbequeme Steigungsverhältnisse nicht ausgeführt werden; selbst die Ersteigung eines Hügels, um eine Aussicht zu genießen, ist auf tunlichst ungezwungene Art anzuordnen. Geradlinige Wege sind in Parkanlagen nur ausnahmsweise statthaft, weil die starre Richtung zur natürlichen Bewegung und Mannigfaltigkeit des Bodens und zur Pflanzung nicht passt und weil die Bilder, welche sich dem auf dem geradlinigen Wege Gehenden darbieten, zu wenig wechseln.
Nur für große, den Park durchschneidende Verkehrswege, deren Zweck ein anderer ist als die Betrachtung der Landschaftsbilder, sowie für Zugänge zu bedeutsamen Werken der Kunst, die als beherrschende Schlusspunkte dienen können, endlich in der Umgebung von Gebäuden ist die geradlinige Richtung, jedoch in mäßiger Ausdehnung, gerechtfertigt. Im Übrigen aber sind die Wege in angenehmen, schlanken Bogenlinien derart zu entwerfen, dass es dem Auge Vergnügen gewährt, sie zu verfolgen, dass auch die von den Wegelinien umschlossenen Parkfiguren, insofern man sie mit den Augen verfolgen kann, eine wohlgeformte, gefällige Zeichnung ergeben. Die große Verkürzung, in welcher solche Figuren dem nur wenige Meter über der Fläche erhabenen Auge erscheinen, ist durch eine solche Anordnung zu berücksichtigen, dass die Gartenflächen möglichst in ihrer Längenrichtung, nicht in der Querrichtung übersehen werden. Die allzu große Zerteilung der Anlagen durch Wege ist zu vermeiden; Wege ohne bestimmten Zweck sind überflüssig und verwerflich. Die Wege sind niemals als Hauptsache, sondern nur als untergeordnete Teile des Parkes zu betrachten; die Hauptsache besteht stets in der Wahl und Gruppierung der Pflanzen und in der Erzeugung schöner Landschaftsbilder.
Die Breite der Fußwege beträgt ihrem Zwecke nach 3 bis 10 m; sie wechselt nach dem Verkehrsbedürfnis. Die Bepflanzung der Wege mit Baumreihen darf nur in den Fällen geschehen, wo das landschaftliche Bild dadurch nicht beeinträchtigt wird; für schattige Spazierwege, Seufzeralleen, Philosophengänge u. dergl. sind daher die Ränder der Landschaft oder das Innere dichter Gruppen aufzusuchen. Fahr- und Reitwege sind in Volksgärten nur bei beträchtlicher Größe, von jedenfalls über 10 ha, zulässig. Außerdem empfiehlt es sich, die Fußwege von den Fahr- und Reitwegen abzutrennen und womöglich auch noch die beiden letztgenannten Wegearten zu sondern. Die Trennung wird durch schmale oder breitere Parkfelder oder wenigstens durch Rasenbänder mit oder ohne Baumreihen nach gebildet. Es gewährt Gelegenheit zu landschaftskünstlerischer Ausbildung und unter Umständen großen Reiz, wenn die Bodenform es gestattet, ohne Zwang den einen Weg, am besten den Fußweg, vermittels Brücke oder Tunnel über den anderen hinwegzuführen. Die Anordnung von Sammelpunkten des Wegenetzes ist erwünscht, um einander leicht treffen und sich bequem zurechtfinden zu können; solche Treffpunkte sind zweckmäßig mit Aussichtspunkten, schattigen Sitzplätzen oder kleinen Ziergebäuden zu verbinden.
678. Gestaltung der Bodenoberfläche.
Die Gestaltung der Bodenoberfläche ist sowohl beim regelmäßigen als beim natürlichen Gartenstil die notwendige Ergänzung der im Wesentlichen durch den Entwurf der Wege bedingten Anordnung der Lage. Die letztere und die Oberflächengestaltung sind schon in der Erfindung des Entwerfers genau so aufeinander angewiesen wie Grundriss und Aufbau eines Hauses. Dass eine bewegte, hügelige Parkbodenfläche schöner und wirksamer ist als eine ebene oder gleichmäßig ansteigende, beruht auf der größeren Verschiedenheit der Bilder, auf der anziehenderen Gruppierung der auf bewegtem Boden angeordneten Pflanzungen und Rasenfelder; beruht ferner auf dem natürlichen Umstande, dass eine Gartenanlage umso reizvoller dem Auge sich darstellt, je mehr Gelegenheit geboten ist, sie von erhöhtem Standpunkte zu genießen. Daher die Terrassen und Treppen in den italienischen Gärten; deshalb die hochliegenden Randwege und die muldenförmige Gestaltung der Flächen in englischen Parkanlagen. Eine in gewisser Entfernung ansteigende Rasenfläche oder Gartenanlage erscheint dem Auge des Beschauers unter einem weit günstigeren Winkel als die waagerechte oder gar die in der Entfernung sinkende Fläche.
Niemals darf jedoch der Gartenkünstler der natürlichen Bodenoberfläche Gewalt antun; er darf sie bloß verschönernd, veredelnd umgestalten, und zwar nur insoweit, als es der natürlichen Bodenbildung nicht widerspricht. Die künstliche Oberfläche des Parkes muss stets so beschaffen sein, dass die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, die Natur habe selbst das Gelände so geschaffen. Das Künstliche darf als solches nicht auffallen; Widernatürliches muss vermieden werden. Wasserflächen und Rinnsale gehören an die tiefsten Punkte, Felsgrotten an Abhänge oder ähnliche Stellen, wo auch die Natur sie zu bilden pflegt, Wiesen in die Täler, Wälder oder Haine auf die Höhen usw. Dass Aussichtspunkte und Aussichtswege an oder auf Anhöhen ihren Platz finden, versteht sich von selbst; dabei sind jedoch nicht bloß die Teile des Parkes als Aussichtsgegenstände zu betrachten, sondern die ganze umgebende Landschaft sowie hervorragende Bauwerke; Berge und sonstige Fernsichten sind in aufmerksamer Weise zu berücksichtigen. Sowohl für den Entwurf als für die Ausführung ist der vollständige Schichtenplan der Gartenanlage unentbehrlich; die Gestaltung der Landschaftsbilder und besonders die perspektivische Wirkung sind von der geschickten Anordnung der Schichtenlinien vorwiegend abhängig. Ist die Bodenbewegung für den ganzen Park festgesetzt, so folgt das Durcharbeiten im Einzelnen, wie in der Architektur das Detaillieren auf den Gesamtentwurf folgt. Die einzelnen Rasenfelder und Beete müssen dabei in ihrer Oberflächengestaltung an die Hauptbewegung sorgsam angeschlossen werden; schematische Ausmuldungen mit gewohnheitsmäßigen Rand- und Gebüscherhöhungen genügen durchaus nicht. Bei den engen Beziehungen, welche notwendig zwischen dem Park und der gegebenen Natur obwalten, lässt sich nicht die eine Anlage an anderer Stelle nachbilden; jeder neue Park muss vielmehr eine Veredelung und Ergänzung des Vorhandenen sein.
679. Bepflanzung.
Da die Bepflanzung eines Parkes erst nach längeren Jahren diejenigen Landschaftsbilder darbieten kann, welche der Entwerfende beabsichtigt, so kann sie von vornherein nur als eine vorbereitende betrachtet werden. Ein Park ohne alte Bäume ist erst ein werdender; ohne Wasser ist er ein mangelhafter Park. Die jungen Pflanzungen sind im Waldcharakter zu halten und müssen in der Regel aus den vorhergehenden Bäumen der Landschaft bestehen. Die Gruppierung verlangt natürliche, freie Linienzüge, unter aufmerksamer Berücksichtigung von Licht und Schatten, heller und dunkler Töne, und unter Zusammenstellung landschaftlicher Szenen von bestimmten Betrachtungs- oder Ruhepunkten aus. In dieser Beziehung wird die Tätigkeit des Landschaftsgärtners mit Recht derjenigen des Landschaftsmalers an die Seite gesetzt. Beide müssen der Natur die Art des Schaffens ihrer Schönheiten ablauschen und, der eine im Bilde, der andere in Wirklichkeit, ideale Darstellungen der Natur von neuem hervorrufen.
Der Hauptunterschied von Licht und Schatten drückt sich in der hellen Rasenfläche und den dichten, dunklen Gehölzgruppen aus. Die Höhenzüge sind zu bewalden, und die Dichtigkeit der Bewaldung pflegt nach der Talsohle hin abzunehmen. Ein richtiges Verhältnis zwischen Wald und Rasen ist daher für die freundliche, ruhige oder finstere, zerrissene Erscheinung der Landschaft maßgebend. Scharfe Umrisslinien der Gehölze derart, dass die Gehölzteile sich dem Auge des Beschauers kulissenartig vorschieben, sind ein zweites Mittel der Farbwirkung, durch welches eine malerische Abtönung und Abstufung der Landschaftsbilder erzeugt wird; einzelne lose vor die Umrisslinie des Gehölzes gepflanzte Bäume oder Gruppen beseitigen jede Härte und verstärken den Eindruck der leichten Ungezwungenheit. Und wie der Maler noch zuletzt einzelne helle Lichter aufträgt oder besonders tiefe Schattenpunkte einsetzt, so vermag auch der Gärtner durch Lichtpunkte aus dem hellsten und Druckpunkte aus dem dunkelsten Grün, durch Lichtung der einen und Verdichtung der anderen Baumgruppe die beabsichtigte Wirkung schließlich zu verstärken oder zu vollenden. Dabei bestehen die Gegensätze, durch welche sowohl der Gärtner als der Maler mitunter auf das entschiedenste wirkt, nicht in der Vermischung oder Vereinigung des Widerstrebenden, sondern in der Entgegenstellung des Rauen und Zarten, des Schroffen und Milden, des Hellen und Dunkeln.
Das Hauptbild des Parkes soll sich von dem Punkte aus entwickeln, wo das Volk sich zu versammeln pflegt, also vom Hauptruheplatze, vom Restaurationsgebäude oder dergl. Auch der erste Eindruck auf den in den Park Eintretenden ist besonders zu berücksichtigen. Man pflegt an solchen Punkten durch Teppichbeete oder Blumengärten im regelmäßigen Stil den Vordergrund zu verschönern, auch Wasserkünste und figürlichen Schmuck dem Auge nahezurücken; aber die Hauptsache bleibt der Einblick in den ganzen Park. In großen Zügen, in künstlerisch gesteigerter Perspektive muss das Landschaftsbild in voller Tiefe vor uns liegen. Und wenn wir das Hauptbild verlassen und auf den Wegen in die Landschaft hineinwandern, so bieten sich stets neue Bilder in sorgfältig überlegten Umrahmungen dar; Fernsichten sind an Punkten von Bedeutung freigehalten, und mitunter überrascht den Wanderer im Dickicht ein Lichtstreifen mit völlig freier Durchsicht, ein sog. Aha .
Es würde über den Zweck dieses Halbbandes hinausgehen, wollten wir uns hier noch näher auf die Grundsätze und Einzelheiten der schönen Gartenkunst einlassen. Für den Architekten, für den „Stadtbaumeister“ mögen diese Hinweisungen ausreichen; es ist ja nicht sein Beruf, ohne gartenkünstlerische Unterstützung Parkanlagen zu schaffen. Wohl aber muss er sein Urteil auch auf diesem Gebiete bilden und schärfen; sein künstlerisches Empfinden wird ihn dann auch in das Verständnis der Einzelheiten einführen. Sind doch die Wahl der Örtlichkeit, sowohl für kleinere gärtnerische Anlagen als für Parkanlagen, und die Aufstellung des Programms vorwiegend seine Aufgabe. Darum sei nochmals, unter Hinweis auf Art. 210 (S. 166), betont, dass besonders die tiefliegenden Teile des städtischen Weichbildes zu Pflanzungen geeignet sind. Wie die Werke der Baukunst am besten betrachtet werden, wenn sie auf der Höhe stehen oder auf ansteigender Fläche sich erheben, also mit dem Blicke nach oben, so wirken die Werke der Gartenkunst am schönsten und reichsten, wenn das Auge des Beschauers auf sie hinabblickt. Von hohem Werte ist es, wenn die auf solche Weise für einen Volksgarten oder Stadtpark ausgesuchte Örtlichkeit bereits einen Baumbestand oder gar einen vollen Waldbestand aufweist, wie solches beispielsweise im Tiergarten zu Berlin, im Bois de Boulogne bei Paris und im Bois de la Cambre bei Brüssel der Fall war. Schattige Promenaden, herrliche naturwüchsige Haine sind dann leicht herzustellen, welche künstlich erst nach Jahrzehnten erzielt werden können.


