Wurden schon in Art. 226 (S. 180) die Straßen einer Stadt mit den Gängen, die Plätze mit den Zimmern einer Wohnung verglichen, so dürfen wir dieses Bild hinsichtlich der Ausstattung der Straßen- und Platzflächen noch weiter verfolgen. Wie die Flurgänge nur untergeordneten Schmuck, nur gelegentliche künstlerische Ausstattung an Erweiterungsstellen, Durchsichten und dergl. empfangen, ebenso die Straßen. Der Platz jedoch ist als leere Fläche nichts als ein leeres Zimmer, ein Zimmer ohne Möbel und künstlerische Zier. Die Kandelaber, Anschlagsäulen, Zeitungskioske und dergl. sind mit dem Haushaltmobiliar, die Laufbrunnen, Ziermasten, Bildsäulen usw. sind mit den Kunstgegenständen der Wohnung zu vergleichen; Pflanzenwuchs und Blumen erhöhen die Behaglichkeit drinnen wie draußen. Zur Umrahmung der freien Platzfläche muss danach die Ausstattung derselben hinzutreten. In Abschn. 5 u. 6 dieses Halbbandes werden die verschiedenen Ausstattungsgegenstände und deren Aufstellung ausführlich besprochen; wir beschränken uns hier auf die Hervorhebung weniger allgemeiner Gesichtspunkte.
An die Formgebung der Nützlichkeitseinrichtungen, wie Laternenpfosten, Warnungstafeln, Verkaufsbuden, Einfriedigungen, Prellsteine und dergl., sind weitergehende künstlerische Ansprüche zu stellen als diejenigen, welche bisher in den meisten Städten beobachtet wurden; denn mehr als die Innenarchitektur öffentlicher Gebäude wirkt auf den Geschmack und das Gemüt des Volkes die Kleinarchitektur — wenn das Wort gestattet ist — der Straßen und Plätze. Der Beschaffung und Errichtung von Werken der Kunst auf den öffentlichen Plätzen ist eine aufmerksame Fürsorge zu widmen. Welch Unterschied herrscht in dieser Beziehung zwischen der Mehrzahl unserer modernen Städte, und zwar nicht bloß unserer Industrie- und Handelsorte, und den antiken Städten Griechenlands und Roms! Heute zwar ein Reichtum von Bildwerken und sonstigen Kunstschöpfungen in den Museen und in den Häusern der Reichen, aber eine künstlerische Leere auf den Plätzen; damals Agora und Forum, herrlich ausgestattet mit Werken der Architektur und der plastischen Kunst, eine monumentale Sprache redend zu dem lebenden Geschlecht von den Göttern und Helden, von den Großtaten der Vorfahren und der Liebe zum Vaterlande! Das Museum besucht der Bürger wenige Male im Jahre oder — noch seltener. Den öffentlichen Platz überschreitet und sieht er absichtslos wöchentlich oder täglich. Die malerischen Zierbrunnen der mittelalterlichen Städte und die figürlichen Bildwerke Italiens sollten, den neuzeitlichen Ansprüchen Rechnung tragend, in unseren Provinzstädten mehr Nachahmung finden.
Verkehrslinien und Sehlinien dürfen von Nützlichkeitsbauten und Kunstwerken nicht gestört werden. Nur ein Werk von Bedeutung kann den Hauptpunkt eines Platzes oder den Schlusspunkt einer langen Sehlinie bilden. Die militärische Aufstellung von Denkmalen in einer geraden Linie ist selten erwünscht; anziehender ist Gruppierung und malerische Verteilung.
270. Einteilung der Fläche.
Die Einteilung der Platzfläche ist überhaupt von großer Wichtigkeit. Fahrwege, Fußwege, Schutzinseln, Pflanzungen, Orte für Brunnen- und Denkmalaufstellung, für Verkaufs- und Kundmachungseinrichtungen, Ruhesitze usw. sind zu erwägen und zu sondern, wie im Zimmer Teppiche und Läufer, Sessel und Tische, Plauderecken und künstlerischer Schmuck nicht willkürlich und ungeordnet, aber auch nicht nach Zirkel und Schnur zu verteilen sind. Die Hauptfahrwege dürfen wohl nach Bedarf ausgebogen, aber nicht versperrt werden. Die vom Fuhrwerk freien Flächen sind — abgesehen von den in Art. 191 (S. 153) besprochenen Schutzinseln — möglichst zusammenhängend anzuordnen, da nur auf diesen Flächen ein Stehenbleiben, ein Betrachten, eine Verschönerung stattfinden kann. Für ausgedehnte Wegeflächen empfiehlt sich die Einteilung in Felder und Friese, die Einzeichnung geometrischer und architektonischer Muster durch verschiedene Arten der Pflasterung, z. B. Plattenbahnen und Mosaik (vergl. Abschn. 5, Kap. 4). Beispiele hierfür sind der Kapitol- und der St. Peters-Platz in Rom, der Domplatz in Mailand, der Amalienborg-Platz in Kopenhagen u. a.
Das Linienspiel der Wegekanten und Einfriedigungen, der Straßenbahngleise und Gehwege, das plastische Bild der Pflanzen und Ausstattungsgegenstände eines Platzes muss zweckmäßig und gefällig, geregelt, aber ungezwungen das Auge erfreuen. Geometrie, Kunst und Natur sollen sich zu einem wohltuenden Ganzen vereinen. Architektur und Pflanzung, Denkmäler und Baumschlag, Pflanzengrün und Wasser — diese Gegensätze, welche den Eindruck des einen durch die Eigenart des anderen steigern, sind auch auf öffentlichen Plätzen die besten Mittel zur künstlerischen Wirkung.
271. Nivellement.
Von ganz besonderer Bedeutung ist schließlich das Nivellement des Platzes. Mehr noch als für Straßen (vergl. Kap. 3, unter a) gilt für freie Plätze die Vermeidung des Konvexen, die Bevorzugung des Konkaven. Unterscheidet man waagerechte bzw. annähernd waagerechte und ansteigende Plätze, so eignen sich die ersteren im Allgemeinen zur monumentalen Umbauung und Bebauung oder zur künstlerischen Ausstattung mehr als die letzteren, ohne dadurch die schrägen Plätze überhaupt auszuschließen. Es ist höchst unschön, eine an sich waagerechte Platzfläche der Abwässerung wegen nach der Mitte hin beträchtlich ansteigen zu lassen, sodass das Auge, welches die waagerechte Abmessung in starker Verkürzung sieht, auf eine Tonne oder ein Zeltdach zu schauen glaubt. Wird alsdann auf der mittleren Höhe des Platzes eine Rasen- oder Schmuckfläche angeordnet, so hat von dieser das Auge eines am Platzrande gehenden Beobachters kaum noch einen Genuss; erst die Bewohner der Obergeschosse der den Platz umgebenden Gebäude erblicken das schöne Platzbild, welches der Entwerfer beabsichtigte.
272. Senkung der Mitte.
Das Altertum, das Mittelalter und die Renaissancezeit haben uns manche Vorbilder hinterlassen, welche das gegenteilige Bestreben der Alten zeigen, die Platzmitte zu senken, wodurch das Bild übersichtlicher und schöner wird. Bemerkenswerte Beispiele sind aus dem Altertum die uns erhaltenen Foren in Rom und Pompeji, aus dem Mittelalter der in mitgeteilte Marktplatz zu Veurne und der Römerberg (Platz vor dem Römer) zu Frankfurt a. M., aus späterer Zeit der Residenzplatz zu Salzburg, Zwinger und Theaterplatz zu Dresden sowie der Popolo-Platz und der St. Peters-Platz in Rom. Die in Rede stehende Eigenschaft des letztgenannten Platzes wurde bereits in Art. 228 (S. 180, ) besprochen; manche Abbildungen desselben, z. B. das große Modell im Sydenhampalast zu London, nehmen allerdings von der Senkung der Mitte keine Notiz. Besonders wenn die Platzfläche bepflanzt oder mit Wasserbecken verschönert werden soll, ist die Senkung fast eine Notwendigkeit. In der Neuzeit, wo die unterirdische Entwässerung der Städte ohnehin unentbehrlich ist, macht ja die konkave Gestaltung der Oberfläche keine Schwierigkeiten.
273. Vertiefung der ganzen Platzfläche.
Noch größer ist die künstlerische Bedeutung der Vertiefung der Platzfläche innerhalb eines höher liegenden Rahmens, wenn es sich darum handelt, Festplätze (Schauplätze, Volksplätze) anzulegen1. Wir haben schon im vorhergehenden Kapitel (unter b) auf die Annehmlichkeit hingewiesen, solche Plätze von den Rändern her übersehen zu können; ein erhöhter Spaziergang ringsum, von welchem Treppenstufen hinabführen, Wandelhallen und Torbauten als Umrahmung, Terrassen auf den Hallendächern — eine solche eindrucksvolle Gesamtanordnung würde uns einen Schimmer antiker Herrlichkeit zurückrufen.
274. Ansteigende Plätze.
Die ansteigenden Plätze sind auf unebenem Stadtgelände nicht zu vermeiden. Zwar ist ihre Gestaltung und künstlerische Behandlung schwieriger als die der waagerechten Plätze; dennoch aber können sie zu reizvollen Teilen der Stadt werden. Ein monumentales Gebäude am oberen Platzrande oder auch ein großes Denkmal mit terrassiertem Unterbau daselbst kommen in hervorragender Weise zur Geltung. Eines der herrlichsten Beispiele hierfür ist der Trocadéro-Palast zu Paris, der, von der Seine oder vom Marsfelde aus gesehen, majestätisch über dem oberen Rande seines emporstrebenden Vorplatzes sich aufbaut. Aus Rom möge an die Kirche S. Maria Maggiore erinnert werden, deren Chor am oberen Rande des ansteigenden Esquilin-Platzes stolz auf einem Unterbau von 30 Stufen sich erhebt; ferner an die Kirche Trinità de' Monti, zu deren schmalem Vorplatz die 125 Stufen zählende Spanische Treppe von der Piazza di Spagna in vielen geschwungenen Läufen emporführt ().
Wenig sind die ansteigenden Platzseiten für Monumentalbauten geeignet, gar nicht die untere Seite, an welcher das Gebäude, vom oberen Rande gesehen, gleichsam in die Erde gesunken erscheint. Standbilder und Laufbrunnen finden dagegen oft gerade am unteren Rande oder auf der ansteigenden Fläche einen durch Pflanzenhintergrund wirksam zu verschönernden Aufstellungsort, jedoch nur, wenn eine waagerechte Entwicklung, welche in die Steigung der Platzfläche merklich einschneidet, vermieden wird. Wie unschön die Anordnung eines waagerechten Wasserbeckens für einen Springbrunnen in die ansteigende Platzfläche einschneiden kann, zeigt das Beispiel des »Herrenackers« zu Schaffhausen, wo der Missklang der Linien umso störender wirkt, weil das Becken in die Mitte des Platzes gelegt ist. Die Wasserfläche sieht man überhaupt nur von der oberen Platzhälfte. Wollte man durchaus eine Wasserkunst hier anbringen, so wäre eine Kaskade angebracht gewesen, nicht aber diese für einen waagerechten Platz oder eine Gartenanlage berechnete Beckenanlage.
Das Ansteigen des Platzes kann entweder ein gleichmäßiges, geradliniges oder ein konkaves oder ein konvexes sein. Das wenig gehöhlte Ansteigen ist dem Auge am angenehmsten, besonders wenn die Fläche durch Anpflanzung belebt ist. Das konvexe Nivellement, d. h. eine solche Höhenanlage, dass der obere Platzteil schwächer ansteigt als der untere oder dass gar an eine rampenartige Steigung sich eine waagerechte Fläche anschließt, ist hässlich. Die Erdgeschossteile der an der oberen Seite des Platzes stehenden Gebäude werden, von der unteren Seite des Platzes gesehen, durch den Platzrücken verdeckt. Zwar gibt es auch in solchen Fällen Mittel zur Verdeckung des Buckels (vergl. Art. 141, S. 83); die Anwendung ist aber schwierig und kostspielig. Meistens wird es sich um eine Trennung der Platzflächen durch Brüstungsgeländer, Terrassenstufen, dichte Pflanzungen und Ähnliches handeln. Besser ist es, in neuen Stadtplänen derartige »Rückenplätze« zu vermeiden. Die Umgebung mancher monumentaler Bauten, z. B. sogar diejenige des Cölner Domes, ist leider nicht frei von der erwähnten Unschönheit.
Ein ansteigender Platz kann dadurch ungemein reizvoll gestaltet werden, dass man nach dem Grundsatze der Konkavform zwar die seitlichen Straßen ansteigen lässt, das eigentliche Platzfeld aber waagerecht oder besser in schwacher Steigung anlegt, was zu einer abgestuften oder terrassenartigen Einfassung desselben an den Seiten und am oberen Rande Anlass gibt. Werden diese Stufen, Brüstungen und Terrassen architektonisch ausgebildet, vielleicht auch durch Figurenschmuck verschönt, so können künstlerische Platzanlagen ersten Ranges entstehen. Beispiele sind der Trafalgar-Square zu London mit seitlichen Treppen und oberer Terrasse und der Petit-Sablon-Platz in Brüssel mit reichem Figurenschmuck auf der abgestuften Umrahmung. Für Vorplätze öffentlicher Gebäude ist eine derartige Anordnung, dass über dem gärtnerischen Vordergrund das Gebäude sich mittels Stufen und Rampen erhebt, eine besonders empfehlenswerte; Beispiele aus Paris wurden bereits in u. angegeben.
Footnotes
- Vergl.: Heuser, G. Über öffentliche Plätze und ihre Einrichtung zu festlichen Zwecken etc. Deutsche Bauz. 1889, S. 508. ↩




