558. Allgemeines. Zur Benutzung als Reitweg eignet sich Steinpflaster und Asphalt überhaupt nicht; der Reiter muss auf den so befestigten Fahrstraßen sein Pferd Schritt gehen lassen. Holzpflaster und Steinschlag sind für den Reiter weniger störend; hier darf er schon einen leichten Trab wagen. Lieber ist ihm die Kiesbahn, obwohl auch diese für stark bewegte Pferde noch zu hart ist.
Hiernach ist es erwünscht, auf den breiten, von Reitern viel benutzten Hauptstraßen, namentlich solchen in den äußeren Stadtbezirken, besondere Reitwege anzulegen, entweder auf dem allgemeinen Fahrwege ohne eine eigentliche Trennung, so dass die Fuhrwerke im Bedarfsfalle den Reitweg mit benutzen können (hauptsächlich zum Ausweichen und Anfahren), oder aber auf völlig abgetrennter Bahn. Das Letztere ist zwar das Vollkommenere, aber leider auf den meisten Straßen nicht ausführbar.
559. Abgetrennte Reitwege. Ein völlig abgetrennter Reitweg kann nur bei bestimmten Straßenprofilen ausgeführt werden, da man die Wohnhäuser vom allgemeinen Fuß- und Fahrwege nicht durch einen Reitweg trennen darf.
Somit ist der abgesonderte Reitweg auf beiderseits bebauten Straßen nur dann zulässig, wenn demselben ein mittlerer Streifen angewiesen werden kann, während auf einseitig bebauten Straßen die nicht bebaute Seite zur Anlage eines Reitweges sich eignet. bis zeigen vier derartige Straßenprofile. In u. ist in der Baumlinie eine Grenzscheidung zwischen Reitweg und Fußweg erwünscht, welche durch hübsch ausgebildete Schranken, durch Pfosten mit Ketten () oder dadurch hergestellt werden kann, dass die Baumreihen auf ein 1,60 bis 2,00 m breites Rasenband mit entsprechender Einfassung gesetzt werden ().
Die Decke solcher Reitwege ist so einzurichten, dass die Pferde einige Zentimeter tief losen Boden finden. Angewandt wird oft eine Mischung von Sand, Gerberlohe und Sägemehl in annähernd gleichen, durch Versuch zu ermittelnden Teilen. Besser noch ist bloßer Kiessand oder Kies von geeigneter Beschaffenheit. Wichtig ist eine durchlässige, gut entwässerte Unterbettung.
560. Nicht abgetrennte Reitwege. Die nicht abgetrennten Reitwege, d. h. solche, welche in der Ebene des allgemeinen Fahrweges liegen, sind im Inneren der Stadt und überhaupt bei starkem Fahrverkehr nicht haltbar. Sie müssen zwar so beschaffen sein, dass man zur Not darüber fahren kann; immerhin aber sind sie für den Fuhrwerksverkehr wegen der geringen Tragfähigkeit und für den Fußverkehr quer über die Fahrstraße wegen der Schmutzbildung mit Störungen verbunden. Sie werden zweckmäßig als Kiesbahnen, deren oberste Schicht sehr sandreich ist, auf einem Schotterbette hergestellt (). Meist ist die Anlage solcher im Fahrdamm liegender Reitwege beschränkt auf breite Ring- und Promenaden- oder Parkstraßen, sowie auf besonders gepflegte Landwege. Auf Letzteren sollte der Reitweg wenigstens durch eine Baumreihe begrenzt werden (). Am wenigsten störend sind sie auf Makadam - oder Kiesstraßen, weil sich hier die oben besprochenen Unebenheiten an der Grenze der verschiedenen Arten der Straßendecke am wenigsten fühlbar machen.
561. Reitwege im Park. Nur selten findet man Reitwege, welche nicht mit den Straßen verbunden sind, so im Tiergarten zu Berlin, im Bois de Boulogne zu Paris, im Hyde Park zu London. Der Rotten Row benannte Reitweg im letztgenannten Park ist nicht weniger als 25 m breit.
562. Breite. Auf dem allgemeinen Fahrwege beträgt die geringste brauchbare Breite des nicht abgetrennten Reitweges für einen Reiter (ein Hufschlag) 1,50 m, für zwei Reiter 3,00 m. Die abgetrennten Reitwege bedürfen der Sicherheit wegen einer etwas ausgiebigeren Breite, und zwar mindestens 3,00 bzw. 5,00 m. Die Vergrößerung dieser geringsten Maße ist indes in allen Fällen wünschenswert.










