654. Möglichkeit der Bepflanzung bei verschiedenen Platzarten.
Zur Bepflanzung sind fast alle öffentlichen Stadtplätze mehr oder minder geeignet; ihre Bepflanzung ist das verbreitetste, bei der Mehrzahl der Plätze auch das geeignetste Verschönerungsmittel. Die Verkehrsplätze (vgl. Abschn. 2, Kap. 8, unter a) können an den Bürgersteigrändern, oft auch an den Rändern der Mittelinseln, Baumreihen aufnehmen; große, aus dem Verkehr ausgeschaltete Mittelinseln sind mitunter zur Ausschmückung mit Gartenflächen, Springbrunnen usw. geeignet. Die Nutzplätze (Marktplätze) sind gewöhnlich ohne Beeinträchtigung des Gebrauches mit Baumreihen zu umpflanzen oder zu bepflanzen. Die eigentlichen Schmuckplätze sind in erster Linie auf die Verschönerung mit Gartenflächen und Baumgängen angewiesen. Bei den monumentalen Plätzen tritt die Anwendung der Baumreihen, weil sie den Anblick der Gebäude stören, mehr zurück; dagegen ist die Ausschmückung der Vorplätze durch Gartenanlagen, innerhalb deren auch einzelne hohe Baumgruppen nicht ausgeschlossen sind, umso empfehlenswerter, und zwar bis zu dem Maße, welches die Verkehrsbewegungen gestatten. Den letzteren darf kein fühlbarer Zwang angetan werden.
655. Hindernisse der Platzbepflanzung.
Platzbepflanzungen, welche den Verkehr stören, sind ebensowenig berechtigt wie solche, die von den notwendigen Verkehrslinien, insbesondere den Fahrwegen, allzu sehr durchschnitten werden (vgl. Pelikanplatz zu Zürich in und Georgsplatz zu Hannover in ). Das Verdecken von Gebäudeansichten und das Versperren von Verkehrswegen sind zwei Klippen, die bei der Bepflanzung von Stadtplätzen vermieden werden müssen. Bei manchen Plätzen wird man, um diese Fehler zu vermeiden oder um nicht zu einer unruhigen Zerstückelung der Anlage genötigt zu sein, auf Pflanzungen, besonders auf Gartenflächen, verzichten müssen.
656. Verallgemeinerung des gärtnerischen Schmuckes.
Unrichtig wäre es, den gärtnerischen Schmuck nur auf große und bedeutsame Plätze beschränken zu wollen; jeder Raum vielmehr, welcher ohne Beeinträchtigung des Verkehrs und der architektonischen Wirkung den Straßen und Plätzen abgewonnen werden kann, sollte bepflanzt werden; dies ist eine Verschönerung der Stadt und eine Wohltat, welche allen Schichten der Bevölkerung zugutekommt. Bei dem vielfach üblichen Rechteckschema für städtische Bebauungspläne steht man allerdings oft vor der Frage, ob ein ganzer Block für Schmuckanlagen »geopfert« werden soll; es ist ein Vorzug des natürlichen Bebauungsplanes, in welchem die Straßen in erster Linie den Verkehrsrichtungen, der Geländeform und den Eigentumsgrenzen angepasst werden, dass kleinere freie Flächen von mancherlei Gestalt sich oft von selbst ergeben, welche, zwischen den Verkehrsrichtungen liegen bleibend, auf gärtnerischen Schmuck gewissermaßen angewiesen sind.
657. Zusammenhang der Pflanzungen mit dem Bebauungsplane.
Nach Möglichkeit sind solche Schmuckanlagen regelmäßig zu gestalten. Da aber die Form wesentlich von den auf den Platz mündenden und ihn umgebenden Straßen abhängig ist, so müssen die Richtungen, die Breite und Einteilung der Pflanzungen im Zusammenhang mit der Größe und Gestalt des Schmuckplatzes festgestellt werden. Beides ist Aufgabe des Bebauungsplanes. Es wäre ein Fehler, wollte man die Straßen- und Platzgrenzen zwar bei Aufstellung des Bebauungsplanes entwerfen, die Sorge für Pflanzungen und Gartenanlagen aber dem Gärtner überlassen. So unentbehrlich die Tätigkeit des Letzteren in der endgültigen Bearbeitung und in der technischen Ausführung ist, ebenso wichtig ist es, die Gesamtanlage der Pflanzungen, Schmuckplätze und öffentlichen Gärten nach Größe, Gestalt und Anordnung beim Entwurf des Stadtbauplanes vorzusehen.
b) Baumreihen.
658. Randpflanzung und Hainpflanzung.
Die einfachste Art der Platzbepflanzung wie der Straßenbepflanzung besteht in Baumreihen. Zu unterscheiden sind Baumreihen, welche nur den Rändern des Platzes folgen, und solche, die auch die ganze Platzmitte hainartig bedecken. Die erstere Art ist die gewöhnliche; die Baumreihen werden mitunter einfach, meist aber zweifach oder mehrfach gepflanzt, damit sich schattige Gänge bilden; sechs, acht, ja zehn Baumreihen kommen vor. Die zweite Art, die Hainpflanzung , ist seltener. Beispiele sind Teile des Stuttgarter Schlossplatzes und der Basler Petersplatz; in beiden Fällen sind übrigens die regelmäßigen Baumreihen mit Rasenbeeten, Sitzplätzen usw. verbunden. Über die Baumsorten, das Pflanzen, den Schutz gegen Leuchtgas und Verletzungen, die Unterhaltung und Bewässerung gilt das in Kap. 1 dieses Abschnittes (unter a) Gesagte. Die Baumabstände und Reihenentfernungen sind zweckmäßig, um den Platz luftig zu halten, etwas größer anzuordnen als bei der gewöhnlichen Straßenbepflanzung. Auch Rasenkränze um den einzelnen Stamm, Rasenbänder unter den die Hauptwege einfassenden Baumreihen kommen vor. Das Stutzen der Baumkronen war besonders auf französischen Plätzen der Barockzeit sehr beliebt und kann auch jetzt noch, wie bereits auf S. 548 erwähnt wurde, seine Berechtigung haben.
659. Baumsorten.
In der Wahl der Baumsorten ist bei der Bepflanzung von Plätzen noch größere Vorsicht nötig als bei der Straßenbepflanzung, da eine möglichst gleichmäßige Entwicklung der Kronen eine Vorbedingung für das gute Aussehen der ganzen Pflanzung ist. Aus diesem Grunde wird man in der Regel auch auf die Verwendung verschiedener Arten, also auf einen Wechsel in der Größe, Bildung und Färbung der Kronen, verzichten müssen.
660. Anordnung der Reihen.
Die Pflanzung ist stets eine regelmäßige; die Reihen sollen nicht bloß in den Längsrichtungen, sondern auch in der Quere und Diagonale regelmäßige Figuren, gewöhnlich gerade Linien bilden. Hieraus folgt die Schwierigkeit der Hainpflanzung und sogar der Randpflanzung für unregelmäßige Plätze, die hingegen einer Verschönerung durch freiere Gartenflächen und Baumgruppen besonders fähig sind.
661. Befestigung der Platzfläche.
Die Befestigung der Platzfläche zwischen den Baumreihen ist gewöhnlich die einfache Bekiesung oder die von uns in Art. 564 (S. 470) beschriebene Wegedecke. Ist es notwendig, den Platz der Benutzung halber, z. B. wegen des Marktverkehrs, mit einem Steinpflaster oder einer sonstigen undurchlässigen Decke zu versehen, so werden die Bäume, auch wenn jeder Stamm eine lockere Umgebung hat (vgl. Art. 632, S. 542), in der Regel notleiden. Im Interesse der Pflanzung liegt es somit, die harte Befestigung durch Mosaikpflaster, Zement- oder Asphaltläufer (vgl. Art. 564, S. 470) auf die am meisten begangenen Platzflächen zu beschränken.
662. Einfassung der Platzfläche.
Um die Bäume zu schützen und das Fuhrwerk vom Platze abzuhalten, pflegte man früher an den Platzrändern verschiedene Arten von Sperrmaßregeln auszuführen. Man errichtete eine Reihe von Prellpfosten aus Stein, Holz oder Gusseisen; man ordnete feste Schranken (Barrieren) an, aus Eisen oder Holz bestehend oder aus Steinpfosten, welche mittels hölzerner Holme oder eiserner Stangen verbunden wurden; auch Ketten, welche zwischen Eisen- oder Steinpfosten gespannt waren, ja Mauern und Gräben wurden angewendet. Man hat mitunter sogar die Platzfläche beträchtlich über die Straßenfläche emporgehoben und an den Rändern böschungsmäßig abgepflastert. Heute beschränkt man sich in der Regel darauf, dass die Platzfläche, ähnlich wie die gewöhnlichen Bürgersteige, mit einem erhöhten Randstein eingefasst wird, welcher den Wagenverkehr abhält, ohne den Fußverkehr zu erschweren. So sehr diese Vereinfachung gegenüber den oft recht unschönen und störenden Sperrpfosten, Holzgerüsten und Pflasterböschungen als ein Fortschritt zu begrüßen ist, so ist es andererseits doch zu bedauern, dass hierdurch eine Gelegenheit zur monumentaleren Ausbildung der Straßen und Plätze verloren geht. Wo die Mittel und die Örtlichkeit es erlauben, sollte man auch heute nicht auf eine körperhaftere Platzumrahmung mittels schöner Kettenbarrieren, künstlerisch durchgebildeter Brüstungen, verbunden mit Sitzplätzen, Kandelabern, Laufbrunnen, figürlichem Schmuck und dergleichen, verzichten.

