Abschnitt 267

Prüfung des Asphalts auf Verfälschung

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Verwendung des Asphalts.

Der Asphalt wird im Bauwesen zur Herstellung von Fahrstraßen, Bürgersteigen, Hofflächen, Terrassen, Malztennen, Stallfußböden, Asphaltplatten für Belägen und Isolierungen, Asphaltkitt, Asphaltmörtel, Estrichen, zur Abdeckung von Gewölben, zur Isolierung von Mauern gegen Grundwasser, für Wasserbehälter, für Anstriche, zur Bereitung von Beton und Asphaltmörtel, für Dachdeckungen, zur Herstellung von Asphaltdachpappen, wasserdichten Röhren usw. benutzt.

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