Zementplatten werden zur Herstellung von Fußböden in Kellern, Waschküchen, Hausfluren usw. benutzt, sowie auch zum Belegen von Fußwegen, Bürgersteigen usw. Um sie möglichst widerstandsfähig gegen Abnutzung zu machen, werden sie an der Oberfläche aus einer Mischung von 1 Teil Zement und 1 Teil Sand hergestellt, während die Mischung im übrigen Teil magerer ist und nur aus 1 Teil Zement auf 4 bis 8 Teile Sand besteht.
Der verwendete Zement soll langsam bindend sein, der Sand grobkörnig und scharfkantig. Statt des Sandes kann man auch eine Mischung von Kies und Sand benutzen. Die Rohstoffe werden mit wenig Wasser zu einem Teige angerührt und in eiserne Formkästen eingebracht.
Sollen farbige Zementplatten hergestellt werden, so gießt man in die Formen zunächst eine dünne Lage von reinem Zement, der mit dem Farbenzusatz versehen ist, und breitet diesen Zement gleichmäßig über dem Boden der Form aus. Das überflüssige Wasser wird durch aufgestreutes Zementpulver gesättigt. Darauf wird die Form mit dem mageren, halbweichen Zementmörtel gefüllt und das über die Form Hinausstehende abgestrichen. Nach dem Erhärten der Platten werden sie aus den Formen herausgenommen und einige Tage in ein Wasserbad gelegt. Zum Färben benutzt man Braunstein, Pariser Rot oder Caput mortuum, Ultramarinblau, Ultramaringrün oder Chromgrün.
Über Zementdachplatten, Zementdielen, Zementkunststeine und Zementröhren ist früher bereits das Wichtigste mitgeteilt worden. (Vgl. den Abschnitt über Künstliche Steine.)