Abschnitt 231

Normen für die einheitliche Lieferung und Prüfung von Portlandzement

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Nach den Beschlüssen des Architektenvereins zu Berlin, des Vereins Berliner Bauinteressenten, des Berliner Baumarktes, des Deutschen Vereins für Fabrikation von Ziegeln, Tonwaren, Kalk und Zement, des Vereins deutscher Zementfabrikanten und dem Erlass des Königlich Preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom 10. November 1878 und vom 28. Juli 1887.

Begriffserklärung von Portlandzement.

Portlandzement ist ein Erzeugnis, das durch das Brennen einer innigen Mischung von kalk- und tonhaltigen Materialien als wesentlichen Bestandteilen bis zur Sinterung und die anschließende Zerkleinerung bis zur Mehlfeinheit entsteht.

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